Klage gegen Report24 nach Veröffentlichung von Partezettel

Der Gemeindearzt von St. Pantaleon brach im letzten Jahr in seiner Ordination zusammen und starb. Ein anonymer Patient soll zu „Report24“ gesagt haben, der Gemeindearzt habe ihm erzählt, dass er pumperlgesund und dreimal geimpft sei.

Grund genug für „Report24“, in einem Artikel zu behaupten, dass der Gemeindearzt nach der dritten Impfung unerwartet verstorben sei, obwohl es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass der Tod in irgendeinem Zusammenhang mit der Impfung steht. Damit nicht genug, wurde in diesem Artikel auch der Partezettel samt vollem Namen des Verstorbenen veröffentlicht.

Der Sohn des Verstorbenen klagt „Report24“ jetzt wegen dieses geschmacklosen Artikels, da er die Persönlichkeitsrechte seines Vaters verletzt sieht. Wogegen sich die Klage konkret richtet, ist leider nicht bekannt.

Tipp vom Medienanwalt: Das Recht auf Ehre kann nach dem Tod als postmortales Persönlichkeitsrecht geschützt sein. Das gilt auch für das Recht auf Namensanonymität und das Recht auf Privatsphäre. Beide dürften mit diesem Artikel verletzt worden sein.

Schmitt und oe24.at müssen Behauptung zu Ibiza-Video unterlassen

Richard Schmitt und oe24.at müssen die Behauptung unterlassen, dass der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung oder deren Journalisten das Ibiza-Video gekauft hätten. Nachdem bereits eine einstweilige Verfügung gegen sie erlassen wurde, wurde vor dem Handelsgericht Wien ein Vergleich geschlossen, in dem sie sich nicht nur zur Unterlassung sondern auch zur Veröffentlichung des Vergleichs auf ihren Twitter-Konten verpflichtet haben.

Tipp vom Medienanwalt: Wenn es um die Richtigkeit einer Behauptung geht, der Wahrheitsbeweis aber nicht erbracht werden kann, bringt es nichts, das Verfahren bis zum bitteren Ende zu führen. Ein gut formuliertes Vergleichsangebot ist in so einem Fall wirtschaftlich vernünftiger als das Verteidigen eines verlorenen Postens.

Wolfgang Fellner widerruft Behauptungen über Katia Wagner

Wolfgang Fellner bezeichnete die vom Standard kolportierten Aussagen Katia Wagners als „frei erfunden“. Diese erhob deswegen Privatanklage wegen übler Nachrede. Im Strafverfahren vor dem Landesgericht Wien hielt Fellner zunächst an seiner Behauptung fest. Was er nicht wusste: Katia Wagner hat die Treffen mit ihm aufgezeichnet. Es folgte eine Verurteilung und eine Geldstrafe von 120.000,– Euro.

In das anschließende Zivilverfahren ließ sich Fellner gar nicht erst ein. Er wurde deswegen dazu verpflichtet, seine Behauptungen im Standard widerrufen. Dieser Verpflichtung kam er jetzt nach.

Tipp vom Medienanwalt: Ein Widerruf besteht darin, eine Behauptung als unwahr zu widerrufen. Auf eine öffentliche Entschuldigung besteht kein Anspruch.

Komm zu Deinem Recht!

SPÖ setzt sich gegen „Atomstrom“-Werbung der ÖVP durch

SPÖ gegen ÖVP in erster Instanz erfolgreich. In den Sujets hatte es, mit Blick auf das Nein der SPÖ zur Novelle des Ökostromgesetzes (und damit zur Verlängerung der Subventionen für Biomassekraftwerke) im Bundesrat, geheißen: “Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplätze.” Die SPÖ sprach von Rufschädigung und kündigte Klagen auf Unterlassung an.

Das Handelsgericht wird in seiner einstweiligen Verfügung deutlich: “Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung”, wird der beklagten ÖVP ausgerichtet. Es sei klar, dass die SPÖ nicht gegen Ökostrom an sich sei sondern gegen die vorliegende Novelle.

Somit steht fest: Auch in der politischen Debatte ist kein Platz für Unwahrheiten. Höchste Zeit, dass das einmal klargestellt wurde.

Beleidigungsprozess um „grüne Muschi“

Einblicke in ländliches Brauchtum kann man beim von der ehemaligen Grünen-Chefin Eva Glawischnig angestrengten Prozess gegen Richard H. erhalten. Der 44-jährige Steirer muss sich wegen Beleidigung vor Richter Hartwig Handsur verantworten.

Er postete einen Kommentar unter einem Artikel der „Salzburger Nachrichten“ mit dem Titel: „Grüne pochen auf eigenes Frauenministerium“. H.s Reaktion auf diese Meldung: „Diese grüne Muschi, soll sie doch mal die Moslems fragen, das würde sie wohl nicht überleben.“

Es beginnen Vergleichsgespräche, die schließlich damit enden, dass H. innerhalb von sechs Wochen 700 Euro zahlen wird. Da daraufhin die Ermächtigung zur Verfolgung und damit auch die Anklage zurückgezogen werden, wird H. von Handsur nicht rechtskräftig freigesprochen. (derstandard.at).

Gericht weist Klage Kickls gegen Pilz ab

Das Handelsgericht Wien hat eine Unterlassungsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen Peter Pilz abgewiesen. Der Abgeordnete der Liste Jetzt hatte behauptet, Kickl habe eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) angeordnet.

Peter Pilz‘ Aussage zu der BVT-Hausdurchsuchung war laut Handelsgericht inhaltlich falsch, aber im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt.

„Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potentiell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden. Es ist daher geradezu Aufgabe der Opposition, allfällige Defizite bei Beantragung und Durchführung mit – auch scharfen – öffentlichen Wortmeldungen zu kritisieren. Die Aussagen des Beklagten erweisen sich daher geradezu als im Kernbereich dessen gelegen, was von einem (Oppositions-) Politiker in einer demokratischen Gesellschaft zu erwarten ist, und sind daher im Rahmen der politischen Auseinandersetzung durch Art 10 MRK gerechtfertigt.“

Strache zieht Klage gegen Fußi zurück

Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat seine Klage gegen den Wiener PR-Berater Rudolf Fußi überraschend zurückgezogen. Der FPÖ-Chef hatte Fußi wegen eines Twitter-Eintrags geklagt. Gegenstand der Klage war ein von Fußi verbreitetes Foto, das Strache an einem Tisch mit mutmaßlich hohen Funktionären der rechtsextremen Identitären zeigt. Strache wollte vor Gericht erwirken, dass Fußi das Bild löscht – denn es handle sich um eine Fälschung.

Vor Gericht kam Mitte Jänner dann die Wende: Fußi konnte beweisen, dass das Foto echt ist.

Tipp vom Medienanwalt: Du sollst niemanden verklagen, wenn Du selber wissen solltest, dass er die Wahrheit gesagt hat. Sonst ist es nämlich gar so peinlich, und man müsste sich fragen wieso Du Dich nicht mehr an das Foto erinnern kannst.

Klage gegen Facebook wegen Sperre erfolgreich

Wie die TAZ berichtet, war ein Facebook-Nutzer mit einer Klage gegen Facebook erfolgreich, nachdem zuvor eines seiner Kommentare gelöscht und er selbst für 30 Tage gesperrt wurde. Das Amtsgericht Tübingen urteilte, dass Facebook damit die eigenen Nutzungsbedingungen verletzt hat, weil der betreffende Kommentar nicht als Hassrede qualifizieren werden kann.

Demo-Deppen?

Der alte, verbitterte Kolumnist der Kronen Zeitung, den man nicht als Alkoholker bezeichnen darf, hat wieder einmal zugeschlagen. Pauschal bezeichnete er in seinem Beitrag vom 16. Dezember alle Teilnehmer der Demonstration gegen die Regierung vom 15. Dezember als „Demo-Deppen“. Die einschlägigen Plattformen unzensuriert und erstaunlich jubelten ihm dafür zu.

Allerdings muss sich in Österreich niemand öffentlich als „Depp“ beleidigen lassen. Dass Jeannée alle Teilnehmer der Demo pauschal beleidigte, ändert nichts daran, dass sich ein davon Betroffener dagegen wehren kann, auch wenn er nicht persönlich beleidigt worden ist.

Jeder Teilnehmer der Demo könnte daher von der Kronen Zeitung eine Entschädigung verlangen.