Schlagwortarchiv für: Meinungsfreiheit

Gericht weist Klage Kickls gegen Pilz ab

Das Handelsgericht Wien hat eine Unterlassungsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen Peter Pilz abgewiesen. Der Abgeordnete der Liste Jetzt hatte behauptet, Kickl habe eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) angeordnet.

Peter Pilz‘ Aussage zu der BVT-Hausdurchsuchung war laut Handelsgericht inhaltlich falsch, aber im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt.

„Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potentiell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden. Es ist daher geradezu Aufgabe der Opposition, allfällige Defizite bei Beantragung und Durchführung mit – auch scharfen – öffentlichen Wortmeldungen zu kritisieren. Die Aussagen des Beklagten erweisen sich daher geradezu als im Kernbereich dessen gelegen, was von einem (Oppositions-) Politiker in einer demokratischen Gesellschaft zu erwarten ist, und sind daher im Rahmen der politischen Auseinandersetzung durch Art 10 MRK gerechtfertigt.“

Gabalier blitzt am OGH gegen Naske ab

Schlagersänger Andreas Gabalier ist nun auch beim Obersten Gerichtshof (OGH) mit seiner Klage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske abgeblitzt. Naske hatte in einem Interview gesagt, er würde Gabalier nicht im Konzerthaus auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe.

Der OGH erachtete diese Meinung als zulässig, weil Gabalier vom „Gender-Wahnsinn“ gesprochen und die Bundeshymne im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen hat.

Aufgrund dieser Aussagen muss Gabalier einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, beschieden die Richter.

Grasser geht erneut gegen Brettspiel „KHG“ vor

Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser und der ehemalige FPÖ-Politiker Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech gehen erneut gegen das Brettspiel „KHG – Korrupte Haben Geld“ vor. Sie werfen den Schöpfern des Spiels sowie weiteren Medien, Projekten und Artikeln gemeinsam „Vorverurteilung“ und „Rufmord“ vor.

Wie die Spielhersteller Christian Felsenreich und Klaus Hofegger in einer Aussendung erklären, hatte Grasser die Schöpfer bereits einmal erfolglos geklagt. Das Brettspiel „KHG – Korrupte Haben Geld“ setzt sich in satirischer Weise mit dem großen Thema Korruption in Österreich auseinander. Viele Fälle und Skandale der letzten 20 Jahre werden dabei aufgegriffen (derstandard.at).

„Das Wesen von Satire ist natürlich auch die Andeutung und Überhöhung, aber das Spiel ist niemals untergriffig oder gar menschenverachtend“, heißt es in einer Stellungnahme. Der Oberste Gerichtshof gab damals dieser Argumentation recht, wonach die Beschäftigung mit Personen des öffentlichen Lebens wie Politikern in wesentlichen Positionen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf künstlerische Freiheit falle.

Wiener Arzt klagt Patientin wegen schlechter Bewertung im Netz

Eine Wienerin hat wegen einer Bewertung im Netz Anwaltspost erhalten. Ein Frauenarzt warf der ehemaligen Patientin vor, ihr Posting sei „kreditschädigend“ und enthielte „unwahre Behauptungen“. Die Nutzerin wurde aufgefordert, den Eintrag zu löschen. Da sie dies verweigerte, erhielt sie nun eine Mahnklage in der Höhe von 539 Euro.

Der Arzt soll online auch von anderen Patientinnen schlecht bewertet worden sein. Kritikpunkte waren unter anderem Anwesenheitsverbote für männliche Partner während der Behandlung sowie Privat-Verrechnungen von Zusatzleistungen.

Gerichtsverfahren zu solchen Fragen gab es bislang etwa in Deutschland. Dort protestierte ein Arzt gegen seine Nennung im Online-Bewertungsportal Jamenda. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass Informationsinteresse mehr als die Persönlichkeitsrechte des Arztes wiegen. In einem späteren Urteil verpflichtete der Bundesgerichtshof das Bewertungsportal, negative Rezensionen stärker zu prüfen. So sollten Nutzer etwa Belege vorlegen, beispielsweise Rechnungen.

Tipp vom Medienanwalt: Kritik muss man sich solange gefallen lassen, solange es für die Kritik eine Grundlage gibt. Unwahre Behauptungen muss man sich aber nicht gefallen lassen, wenn diese kreditschädigend sind.

Strache blitzt mit Klage ab

Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer. Auf dessen Facebook-Seite war ein Text gepostet worden, in dem es hieß, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne „beschissen aus“ und „deppert aus der Wäsch’“.

Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen, diese Äußerungen seien noch Werturteile im Rahmen der politischen Debatte und keine Ehrenbeleidigung (diepresse.at).

„Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen längeren, auf Facebook veröffentlichten Text, in dem auf den neuen Bundeskanzler Kern Bezug genommen und daraus geschlossen wurde, im Vergleich mit Kern stehe der Kläger nun schlechter dar, weil Kern ein „cooler Typ“ sei, der Kläger hingegen nur „Hass und Hetze verbreite“. Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels ergibt sich, dass sich dieser darauf bezieht, dass der Kläger durch das Auftreten von Bundeskanzler Kern nach Einschätzung des Beklagten gewissermaßen überrascht wurde und seine bisherige Strategie nun nicht mehr fortführen könne.

Vor diesem Hintergrund ist in der Auffassung der Vorinstanzen, die inkriminierten Äußerungen, der Kläger schaue „beschissen“ aus und „deppert aus der Wäsch“ seien noch Werturteile des Beklagten im Rahmen der politischen Debatte (Bewertung der überraschenden Änderung für das politische Konkurrenzverhältnis) und stellten keine Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB dar, keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken.“