Klage gegen Facebook wegen Sperre erfolgreich

Wie die TAZ berichtet, war ein Facebook-Nutzer mit einer Klage gegen Facebook erfolgreich, nachdem zuvor eines seiner Kommentare gelöscht und er selbst für 30 Tage gesperrt wurde. Das Amtsgericht Tübingen urteilte, dass Facebook damit die eigenen Nutzungsbedingungen verletzt hat, weil der betreffende Kommentar nicht als Hassrede qualifizieren werden kann.

Verletzt Österreich die Marke Puma?

Verletzt die neue Spezialeinheit der Polizei die Marke des bekannten Sportartikelherstellers? Viele Experten sind schon zu Wort gekommen; ich erkläre jetzt, wie es wirklich ist.

Sandalenkrieg zwischen Puma und Dolce & Gabbana

Puma versucht, der Konkurrenz von Dolce & Gabbana den Verkauf sündhaft teurer Luxusbadeschlapfen mit echtem Nerzfellbesatz zu verbieten. Der Vorwurf: Die Italiener hätten ein Puma-Modell kopiert. Deswegen will Puma vor dem Münchner Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen Dolce & Gabbana erwirken (orf.at).

Definiere „kopieren“.

Salzburger Mozartkugel muss aus Salzburg kommen

Fast jeder Salzburger, der sich für Qualitätsschokoladeprodukte interessiert, weiß, dass es neben in rot-gold gehaltenen billigen Massenprodukten die exklusiven Mozartkugeln der Konditorei Fürst in blau-silber gibt. In Salzburg dürfen Mozartkugeln in silbernem Stanniolpapier mit blauem Aufdruck, die der Marke der Konditorei Fürst (links) verwechslungsfähig ähnlich sind (rechts) daher nicht verkauft werden.

Mozartkugeln, die in Oberösterreich produziert werden, dürfen nicht als „Salzburger Mozartkugeln“ verkauft werden.

„Ficken“ kann nicht als Marke eingetragen werden

Die Grenzen des guten Geschmacks und der Moral sind nicht immer definierbar, manchmal beschäftigen sie dann die Gerichte. In Österreich hatte sich der Oberste Gerichtshof nun mit einer Causa zu befassen, die in Deutschland schon vor Jahren Aufmerksamkeit erregt hatte. Es geht um die Eintragung der Marke „Ficken“.

In Deutschland gelang es einem Hersteller bereits 2011, das Zeichen für einen Partyschnaps, andere Getränke und für Bekleidungsstücke schützen zu lassen. In Österreich kam die Firma mit einem ähnlichen Antrag beim Patentamt nicht durch und verlor auch in der Berufung. In letzter Instanz hat der Oberste Gerichtshof nun die Untersagung der Marke „Ficken“ bestätigt und begründet das mit dem Verstoß gegen die guten Sitten.

Adidas gegen Shoe Branding Europe

Letzte Woche wurde ein jahrelanger Streit zwischen Adidas und Shoe Branding Europe durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs beendet. Shoe Branding wollte folgendes Zeichen beim Harmonisierungsamt als Marke registrieren lassen.

Adidas erhob dagegen Widerspruch, weil das Zeichen seiner bekannten Marke mit den drei Streifen verwechslungsfähig ähnlich sei.

Der Europäische Gerichtshof gab jetzt Adidas in letzter Instanz Recht, weil die unterschiedliche Anzahl, Farbe, Länge und Ausrichtung einem Verbraucher beim Einkaufen nicht auffallen würden, und er deswegen trotzdem den Eindruck haben könnte, einen Adidas Schuh vor sich zu haben.

„Lügner“ ist beleidigend und rufschädigend

Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter seinem ehemaligen Vorgesetzten mehreren Personen gegenüber unterstellt, dieser hätte im Unternehmen Lügen über ihn verbreitet, die zu seiner Entlassung geführt hätten, ist das natürlich nur dann hinzunehmen, wenn diese Behauptung der Wahrheit entspricht. Stimmt sie nicht, wirft sie ein schlechtes Licht auf den ehemaligen Vorgesetzten; sie ist beleidigend und rufschädigend.

Eine solche Beeinträchtigung des guten Rufes und der damit verbundene Vertrauensverlust können weitreichende Konsequenzen sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld zur Folge haben. Wer will sich schon mit einem Lügner einlassen, dem man nicht trauen kann, und von dem Nachteile für die eigene Karriere zu befürchten sind?

Heutzutage ist es für jeden relativ einfach, den guten Ruf eines anderen per Email oder über die sozialen Medien einem großen Personenkreis gegenüber aufs Spiel zu setzen. Es lohnt sich deswegen jedenfalls, für seinen guten Ruf zu kämpfen.

GIS, GIS und nochmal GIS

Heute habe ich mich also selbst angezeigt; nicht weil ich etwas verbrochen habe, sondern weil ich etwas nicht verbrochen habe. Konkret: ich habe der GIS nicht mitgeteilt, ob ich zu Hause Radio und Fernsehen über das Internet beziehe.

Das geht die GIS nämlich nichts an. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon im Sommer klar gestellt, dass der Empfang von Radio und Fernsehen ausschließlich über das Internet nicht Rundfunk ist, und dass man dafür deswegen auch keine Rundfunkgebühr zahlen muss. Und wo keine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, muss man natürlich auch keine Meldung machen und auch keine Auskunft darüber geben, ob man Radio und Fernsehen zu Hause über das Internet bezieht.

Wieso die GIS auch Monate später noch wissen will, ob ich Radio und Fernsehen über das Internet beziehe? Ich weiß es nicht. Vielleicht war man einfach zu faul dafür, neue Formulare zu drucken. Aber mit einem Vielleicht sollte man in einem Rechtsstaat eigentlich nicht leben müssen. Man sollte mit Sicherheit wissen, was man tun muss und was nicht.

Schließlich verlangt der auch Staat von seinen Bürgern genau das: dass sie alle Gesetze kennen und sich daran auch halten. Man wird von staatlichen Behörden wohl dasselbe erwarten dürfen, wenn sich diese nicht in dieselbe Schublade stecken lassen wollen wie diverse Unternehmen, die das Abzocken der Schwächeren zur Perfektion gebracht haben.

Keine GIS für Computer mit Internet-Anschluss

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifieren sind. Daher muss dafür auch keine Rundfunkgebühr (GIS) bezahlt werden.

Schon im Jahr 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass grundlos bezahlte Rundfunkgebühren zeitlich unbegrenzt zurück gefordert werden können (2010/17/0022).

 

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