Sportgeschäft verlangt nach negativer Online-Bewertung 1200 Euro

Ein 24-jähriger Oberösterreicher besuchte in Begleitung seines Vaters ein Sportgeschäft im oberösterreichischen Pasching, um ein Fitnessgerät für zuhause zu kaufen. Der junge Mann war von der Beratung enttäuscht und hatte das Gefühl, dass diese bloß versuchte, die teuersten Produkte zu verkaufen. Mehrere Monate später kehrte er ins Geschäft zurück, war aber wieder nicht zufrieden mit dem Service.

Deswegen gab der 24-jährige dem Geschäft auf Google eine negative 1-Stern-Bewertung, ohne diese weiter zu begründen. Kurz darauf bekam er eine Facebook-Nachricht vom Geschäftsführer des Sportgeschäfts. Der wollte in einer freundlich formulierten Mitteilung wissen, wieso der enttäuschte Kunde diese Auswahl getroffen hatte (derstandard.at).

Der Oberösterreicher ignorierte die Nachricht allerdings – und bekam kurze Zeit später per Post einen Anwaltsbrief, in dem 1200 Euro für die schlechte Bewertung verlangt wurden – gedroht wurde mit einer Klage. Weiters wurde er dazu aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, welche von ihm verlangte, die Bewertung zu löschen.

Jeannée versus Fellner geht in die Verlängerung

Der von „Kronen Zeitung“-Kolumnist Michael Jeannée angestrengte Prozess gegen das Konkurrenzmedium „Österreich“ entwickelt sich für Richter Stefan Apostol zu einer langwierigen Geschichte. Das am 10. August begonnene Verfahren um die Behauptung, Jeannée würde seine Beiträge gewohnheitsmäßig unter erheblichem Alkoholeinfluss verfassen, wird wohl in diesem Jahr nicht mehr enden.

Auf die Zeugenaussagen über die Arbeitsweise des 74-jährigen Jeannée wartete man aber vergeblich – dessen Anwalt Roland Bauer und „Österreich“-Vertreter Peter Zöchbauer führten zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit 20 Minuten lang Vergleichsgespräche (derstandard.at).

Grasser geht erneut gegen Brettspiel „KHG“ vor

Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser und der ehemalige FPÖ-Politiker Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech gehen erneut gegen das Brettspiel „KHG – Korrupte Haben Geld“ vor. Sie werfen den Schöpfern des Spiels sowie weiteren Medien, Projekten und Artikeln gemeinsam „Vorverurteilung“ und „Rufmord“ vor.

Wie die Spielhersteller Christian Felsenreich und Klaus Hofegger in einer Aussendung erklären, hatte Grasser die Schöpfer bereits einmal erfolglos geklagt. Das Brettspiel „KHG – Korrupte Haben Geld“ setzt sich in satirischer Weise mit dem großen Thema Korruption in Österreich auseinander. Viele Fälle und Skandale der letzten 20 Jahre werden dabei aufgegriffen (derstandard.at).

„Das Wesen von Satire ist natürlich auch die Andeutung und Überhöhung, aber das Spiel ist niemals untergriffig oder gar menschenverachtend“, heißt es in einer Stellungnahme. Der Oberste Gerichtshof gab damals dieser Argumentation recht, wonach die Beschäftigung mit Personen des öffentlichen Lebens wie Politikern in wesentlichen Positionen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf künstlerische Freiheit falle.

3.000 Euro Strafe wegen Facebook-Postings

Eine 24-jährige Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung auf Facebook zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Sie soll gegen Afrikaner und Araber gehetzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Seite, auf der die 24-Jährige aktiv war, ist am Landesgericht Klagenfurt bereits bekannt. Sie richtete sich gegen ein geplantes Containerdorf für Asylwerber in der Bezirkshauptstadt St. Veit: Dort wurde nicht nur gegen die Containersiedlung protestiert, auch rassistische Videos machten die Runde, im Kommentarbereich schaukelten sich die User regelrecht hoch. Einige der Seitenmitglieder wurden bereits wegen Verhetzung verurteilt (orf.at).

Die 24-Jährige hatte nicht nur Asylwerber beschimpft, sie forderte auch, dass an Menschen, die Tiere schächten, „das selbe Ritual“ vollzogen werden soll. Die Kärntnerin bekannte sich vollinhaltlich schuldig: „Ich hätte mir nicht gedacht, dass meine Kommentare öffentlich sind“, rechtfertigte sie sich. „Das ist aber schon ein bisschen naiv, oder? Das, was Sie getan haben, ist das selbe, wie wenn Sie sich mitten in der Stadt hinstellen und das, was Sie geschrieben haben, laut in der Gegend herumschreien“, merkte Richter Manfred Herrnhofer an.

In seiner Urteilsbegründung betonte Herrnhofer den Wert der Meinungsfreiheit: „Natürlich dürfen Sie sagen, dass Sie mit der Flüchtlingspolitik nicht einverstanden sind. Aber Sie dürfen sich nicht strafbar machen. Wenn sich Hass gegen eine bestimmte Gruppe richtet, dann setzen wir unsere Demokratie aufs Spiel.“

Prozesse gegen Frauen, die Beziehungstäterinnen wurden

Am Wiener Straflandesgericht bekommt es Richterin Doris Reifenauer an einem Tag gleich in zwei Prozessen mit Frauen zu tun, die als Täterinnen angeklagt sind.

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Heumarkt: Großspender klagt auf Unterlassung und Widerruf

Der Schlagabtausch in der Spendenaffäre rund um einen karitativen Verein des grünen Wiener Planungssprechers Christoph Chorherr geht weiter. Willi Hemetsberger, einer der Großspender für Chorherrs Afrika-Projekt Ithuba, hat am Donnerstag – wie angekündigt – Klage gegen Rechtsanwalt Wolfgang List eingebracht. Letzterer wird von Hemetsberger aufgefordert, „die haltlosen Anschuldigungen“ nicht weiter zu verbreiten und „die bereits getätigten falschen Behauptungen zu widerrufen“.

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Gabalier blitzt auch bei zweiter Instanz ab

Im Streit mit dem Wiener Konzerthaus und dessen Chef Matthias Naske hat der Musikers Andreas Gabalier nun eine zweite Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat als zweite Instanz in der Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung entschieden – und das Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt, also dem Konzerthauschef Recht gegeben, Gabalier hat verloren.

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Volkshilfe-Chef wertet Facebook-Eintrag als Rufschädigung

Geschäftsführer Otto Knapp wirft dem Betriebsrat Rufschädigung vor. Der Grund ist ein Eintrag des Betriebsrates in einer (geschlossenen) Facebook-Gruppe. Darin wird auf die (wegen Krankenständen) angespannte personelle Situation hingewiesen. Es liege „einiges im Argen“ schrieb der Betriebsrat. Als Knapp die Zeile las, entließ er den gesamten Betriebsrat – neun Personen. Am Tag danach wurden acht der neun Entlassungen wieder zurückgezogen. Nur jene gegen Betriebsratsvorsitzende Isabella Haunschmid blieb aufrecht.

„Wenn das Patienten, Kunden oder die Konkurrenz lesen, müssten sie den Eindruck gewinnen, dass die Volkshilfe nicht imstande ist, die Patientenbetreuung gewährleisten zu können“, erklärt Knapps Anwalt. „Es stimmt schon, dass heuer im Jänner viele Krankenstände waren und das ist unangenehm“, gibt Knapp zu. Sein Anwalt ergänzt: „Das ist kein Betriebsgeheimnis. Aber das ist eine Rufschädigung des Unternehmens.“ (kurier.at).

Da hakt der Richter nach: „Aber somit haben wir keinen Kündigungsgrund.“ Und er merkt ebenfalls an, dass sonst in sehr freundlichen Worten über die Geschäftsführung geschrieben wurde. „Glauben Sie, wenn ich sage: ,In unserem Haus ist einiges schlimm’, dass ich ein Disziplinarverfahren bekomm’?“

Gericht verbietet Kurz einstweilig Spendenvorwurf an SPÖ

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler hat heute einen ersten Erfolg vor Gericht gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz vermeldet: Ihm wurde per einstweiliger Verfügung verboten, zu behaupten, dass Hans Peter Haselsteiner der SPÖ 100.000 Euro gespendet habe. Kurz hatte das im ORF-„Sommergespräch“ gesagt, die SPÖ klagte auf Unterlassung. Die ÖVP kündigte Rechtsmittel gegen die Verfügung an.

Mit der einstweiligen Verfügung gewann die SPÖ eine erste Etappe im Gerichtsverfahren. Dem ÖVP-Chef wird, zitierte Niedermühlbichler aus der Verfügung, „ab sofort und bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Unterlassungsanspruch verboten, die Behauptung, die SPÖ trete zwar einerseits für eine Spendenobergrenze ein, nehme aber gleichzeitig von Herrn Haselsteiner deutlich mehr Geld an, nämlich hunderttausend Euro und vielleicht bleibe es nicht dabei, oder sinngleiche Äußerungen, aufzustellen und/oder zu verbreiten“ (orf.at).

Die ÖVP wird gegen diese allerdings vorgehen und Rechtsmittel einlegen. Außerdem will die ÖVP beantragen, „dass alle Spender und Vereinskonstruktionen der SPÖ offengelegt werden, damit die Wahrheit ans Tageslicht kommt“.

Wiener Arzt klagt Patientin wegen schlechter Bewertung im Netz

Eine Wienerin hat wegen einer Bewertung im Netz Anwaltspost erhalten. Ein Frauenarzt warf der ehemaligen Patientin vor, ihr Posting sei „kreditschädigend“ und enthielte „unwahre Behauptungen“. Die Nutzerin wurde aufgefordert, den Eintrag zu löschen. Da sie dies verweigerte, erhielt sie nun eine Mahnklage in der Höhe von 539 Euro.

Der Arzt soll online auch von anderen Patientinnen schlecht bewertet worden sein. Kritikpunkte waren unter anderem Anwesenheitsverbote für männliche Partner während der Behandlung sowie Privat-Verrechnungen von Zusatzleistungen.

Gerichtsverfahren zu solchen Fragen gab es bislang etwa in Deutschland. Dort protestierte ein Arzt gegen seine Nennung im Online-Bewertungsportal Jamenda. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass Informationsinteresse mehr als die Persönlichkeitsrechte des Arztes wiegen. In einem späteren Urteil verpflichtete der Bundesgerichtshof das Bewertungsportal, negative Rezensionen stärker zu prüfen. So sollten Nutzer etwa Belege vorlegen, beispielsweise Rechnungen.

Tipp vom Medienanwalt: Kritik muss man sich solange gefallen lassen, solange es für die Kritik eine Grundlage gibt. Unwahre Behauptungen muss man sich aber nicht gefallen lassen, wenn diese kreditschädigend sind.