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Schmitt und oe24.at müssen Behauptung zu Ibiza-Video unterlassen

Richard Schmitt und oe24.at müssen die Behauptung unterlassen, dass der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung oder deren Journalisten das Ibiza-Video gekauft hätten. Nachdem bereits eine einstweilige Verfügung gegen sie erlassen wurde, wurde vor dem Handelsgericht Wien ein Vergleich geschlossen, in dem sie sich nicht nur zur Unterlassung sondern auch zur Veröffentlichung des Vergleichs auf ihren Twitter-Konten verpflichtet haben.

Tipp vom Medienanwalt: Wenn es um die Richtigkeit einer Behauptung geht, der Wahrheitsbeweis aber nicht erbracht werden kann, bringt es nichts, das Verfahren bis zum bitteren Ende zu führen. Ein gut formuliertes Vergleichsangebot ist in so einem Fall wirtschaftlich vernünftiger als das Verteidigen eines verlorenen Postens.

Asylfoto: „Kurier“ klagt FPÖ-Chef Strache

Der „Kurier“ wird FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf Kreditschädigung klagen. Dies bestätigte „Kurier“-Chefredakteur Helmut Brandstätter dem „Standard“. Grund dafür ist ein Foto von Jürg Christandl vor dem Aslyquartier in Erdberg, auf dem ein Kind zu sehen ist, das an einer FPÖ Meute vorbei gehen musste, die Tafeln mit dem Inhalt „Nein zum Asylantenheim“ schwenkten.

Strache warf der Zeitung und dem Fotografen, dass dieses Szene ganz bewusst eingefädelt worden sei. (Quelle http://wien.orf.at/news/stories/2715785/)

Tipp vom Medienanwalt: Du sollst keine unwahren Behauptungen verbreiten, wenn Du den Wahrheitsbeweis anschließend nicht erbringen kannst.