Schlagwortarchiv für: Beleidigung

Beleidigungsprozess um „grüne Muschi“

Einblicke in ländliches Brauchtum kann man beim von der ehemaligen Grünen-Chefin Eva Glawischnig angestrengten Prozess gegen Richard H. erhalten. Der 44-jährige Steirer muss sich wegen Beleidigung vor Richter Hartwig Handsur verantworten.

Er postete einen Kommentar unter einem Artikel der „Salzburger Nachrichten“ mit dem Titel: „Grüne pochen auf eigenes Frauenministerium“. H.s Reaktion auf diese Meldung: „Diese grüne Muschi, soll sie doch mal die Moslems fragen, das würde sie wohl nicht überleben.“

Es beginnen Vergleichsgespräche, die schließlich damit enden, dass H. innerhalb von sechs Wochen 700 Euro zahlen wird. Da daraufhin die Ermächtigung zur Verfolgung und damit auch die Anklage zurückgezogen werden, wird H. von Handsur nicht rechtskräftig freigesprochen. (derstandard.at).

Gericht weist Klage Kickls gegen Pilz ab

Das Handelsgericht Wien hat eine Unterlassungsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen Peter Pilz abgewiesen. Der Abgeordnete der Liste Jetzt hatte behauptet, Kickl habe eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) angeordnet.

Peter Pilz‘ Aussage zu der BVT-Hausdurchsuchung war laut Handelsgericht inhaltlich falsch, aber im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt.

„Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potentiell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden. Es ist daher geradezu Aufgabe der Opposition, allfällige Defizite bei Beantragung und Durchführung mit – auch scharfen – öffentlichen Wortmeldungen zu kritisieren. Die Aussagen des Beklagten erweisen sich daher geradezu als im Kernbereich dessen gelegen, was von einem (Oppositions-) Politiker in einer demokratischen Gesellschaft zu erwarten ist, und sind daher im Rahmen der politischen Auseinandersetzung durch Art 10 MRK gerechtfertigt.“

Strache zieht Klage gegen Fußi zurück

Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat seine Klage gegen den Wiener PR-Berater Rudolf Fußi überraschend zurückgezogen. Der FPÖ-Chef hatte Fußi wegen eines Twitter-Eintrags geklagt. Gegenstand der Klage war ein von Fußi verbreitetes Foto, das Strache an einem Tisch mit mutmaßlich hohen Funktionären der rechtsextremen Identitären zeigt. Strache wollte vor Gericht erwirken, dass Fußi das Bild löscht – denn es handle sich um eine Fälschung.

Vor Gericht kam Mitte Jänner dann die Wende: Fußi konnte beweisen, dass das Foto echt ist.

Tipp vom Medienanwalt: Du sollst niemanden verklagen, wenn Du selber wissen solltest, dass er die Wahrheit gesagt hat. Sonst ist es nämlich gar so peinlich, und man müsste sich fragen wieso Du Dich nicht mehr an das Foto erinnern kannst.

Demo-Deppen?

Der alte, verbitterte Kolumnist der Kronen Zeitung, den man nicht als Alkoholker bezeichnen darf, hat wieder einmal zugeschlagen. Pauschal bezeichnete er in seinem Beitrag vom 16. Dezember alle Teilnehmer der Demonstration gegen die Regierung vom 15. Dezember als „Demo-Deppen“. Die einschlägigen Plattformen unzensuriert und erstaunlich jubelten ihm dafür zu.

Allerdings muss sich in Österreich niemand öffentlich als „Depp“ beleidigen lassen. Dass Jeannée alle Teilnehmer der Demo pauschal beleidigte, ändert nichts daran, dass sich ein davon Betroffener dagegen wehren kann, auch wenn er nicht persönlich beleidigt worden ist.

Jeder Teilnehmer der Demo könnte daher von der Kronen Zeitung eine Entschädigung verlangen.

 

Strache entschuldigt sich bei Wolf

Armin Wolf hat ein Vergleichsangebot Heinz-Christian Straches angenommen. Strache wird sich zehn Tage lang auf seiner Facebookseite und per „Krone „-Inserat für den „unrichtigen “ Vorwurf der Lüge entschuldigen. 10.000 Euro Entschädigung gehen ans Dokumentationsarchiv.

Entschuldigung von Heinz-Christian Strache gegenüber Armin Wolf: Ich habe am 13. Februar 2018 in einem Posting auf meiner privaten Facebook-Seite erklärt, „Es gibt einen Ort, wo Lügen und Fake-News zu Nachrichten werden. Das sind der ORF und das Facebook-Profil von Armin Wolf. Diese Behauptung war unrichtig, und ich entschuldige mich bei Armin Wolf und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des ORF für diese unzutreffende Aussage. Ausdrücklich halte ich fest, dass ich Dr. Armin Wolf stets als höchst korrekten und professionellen Journalisten erlebt habe. Meine eingangs zitierte, auf meinem Facebook-Account veröffentlichte Aussage ziehe ich daher als unwahr zurück (derstandard.at).

„Falter“ geht gegen FPÖ-Politiker Vilimsky vor

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk droht FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wegen des Vorwurfs der Lüge mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.Ausgangspunkt des Disputs zwischen Protagonisten der FPÖ und der Wiener Stadtzeitung ist ein Tweet von FPÖ-Generalsekretärin Marlene Svazek: Sie warf dem „Falter“ am Wochenende vor, einen „neuen Tiefpunkt im pseudoinvestigativen Journalismus“ erreicht zu haben. FPÖ-Generalsekretär Vilimsky assistierte: „Mieseste Methoden sind das. Aber den ‚Falter‘ liest eh kaum wer. Manche nennen ihn ein ‚Bolschewikenblattl‘.“

Im Zuge des Threads schrieb er in Richtung „Falter“-Chefredakteur Klenk: „Das ist eine glatte Lüge! Es wurde nach dem exakten Wohnort, den Eltern, deren Beziehungsstatus und Herkunft, der Schule, nach privaten Geflechten und Bewegungsprofilen geschnüffelt. Widerlich ist derartiges unter dem Deckmantel der Pressefreiheit!“ (derstandard.at).

Dass Vilimsky nach der Klagsdrohung Klenks seinen vorherigen Tweet relativierte und schrieb „Lüge würde die Wissentlichkeit voraussetzen. Diesen Vorwurf nehme ich hiermit zurück“, ist Klenk zu wenig: „Diese Doppelstrategie – zuerst Lüge unterschieben, dann angeblich zurückrudern, akzeptiere ich nicht“, sagte er zum STANDARD.

Der auf keinem rechtfertigenden Sachverhalt beruhende Vorwurf der Lüge ist nach ständiger Rechtsprechung ein ehrverletzendes Werturteil, der als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB unterliegt. Strafrechtlich kann damit der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Beleidigung verwirklicht werden. Wird die Tat in einem Medium begangen, stehen dem Opfer auch Entschädigungsansprüche nach dem MedienG zu.

 

Kärntner FPÖ-Politiker muss Ingrid Thurnher 3.000 Euro zahlen

Der Kärntner Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein (FPÖ) muss Ingrid Thurnher 3.000 Euro an Schadenersatz wegen eines Facebook-Postings bezahlen. Thurnher hatte ursprünglich 4.000 Euro gefordert, weil Trettenbrein ihr Bild mit einem falschen Zitat geteilt hatte, dass Thurnher Alexander Van der Bellen im Präsidentschaftswahlkampf unterstütze. Das Gericht sieht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Journalistin, die durch das Posting auch eine „empfindliche Kränkung“ erlitten habe (derstandard.at).

 

Jeannée versus Fellner geht in die Verlängerung

Der von „Kronen Zeitung“-Kolumnist Michael Jeannée angestrengte Prozess gegen das Konkurrenzmedium „Österreich“ entwickelt sich für Richter Stefan Apostol zu einer langwierigen Geschichte. Das am 10. August begonnene Verfahren um die Behauptung, Jeannée würde seine Beiträge gewohnheitsmäßig unter erheblichem Alkoholeinfluss verfassen, wird wohl in diesem Jahr nicht mehr enden.

Auf die Zeugenaussagen über die Arbeitsweise des 74-jährigen Jeannée wartete man aber vergeblich – dessen Anwalt Roland Bauer und „Österreich“-Vertreter Peter Zöchbauer führten zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit 20 Minuten lang Vergleichsgespräche (derstandard.at).

Datenschützer und Anwältin klagen Sobotka

Die Kritik am geplanten Sicherheitspaket sei ein „Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher“. Mit dieser Aussage sorgte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) für Aufsehen. Der ehemalige Grüne Peter Pilz hat diesbezüglich bereits einen Misstrauensantrag gegen Sobotka angekündigt. In Kürze sollen nun auch mehrere Klagen folgen.

Eingebracht werden sie von den Datenschützern von Epicenterworks (vormals AK Vorrat) und Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer, wie am Freitag im Anschluss an den Nationalen Sicherheitsrat bei einer Pressekonferenz bekannt wurde (derstandard.at).

Die Kläger werfen dem Innenminister üble Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor. In den nächsten zehn Tagen sollen daher insgesamt vier Klagen – zwei strafrechtliche und zwei zivilrechtliche – eingebracht werden.

Fellner blitzt bei OGH ab

Ein Onlinemedium kann juristisch nicht für rechtswidrige Userpostings verantwortlich gemacht werden, wenn es solche rechtzeitig löscht und sie nicht provoziert. Mit diesem Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Unterlassungsanspruch Wolfgang Fellners gegen den STANDARD abgewiesen.

Üblicherweise würden Leser nicht davon ausgehen, dass Postings die Meinung des Mediums widerspiegeln, entschied der OGH. Er stellte außerdem fest, dass ein händisches Freischalten sämtlicher Postings die Möglichkeiten zum freien Meinungsaustausch über Gebühr einschränken würde (derstandard.at).

In der Frage der Herausgabe von Userdaten gab der OGH hingegen Fellner recht: Ein Medium muss Name und Anschrift eines Users schon dann herausgeben, wenn der Erfolg einer Klage wegen dessen Postings „möglich“ oder „nicht auszuschließen“ ist.

Fellner war vor Gericht gegangen, weil er von verschiedenen Usern als „Vollidiot“ und „Charakterschwein“ bezeichnet sowie mit Joseph Goebbels verglichen worden war. Der Unternehmer (Mediengruppe Österreich) hatte den STANDARD unmittelbar auf Unterlassung dieser Äußerungen geklagt, ohne zuvor zur Löschung aufzufordern.