Erste Influencerin wegen Schleichwerbung vor Gericht

Instagram-Promi Cathy Hummels soll auf der Fotoplattform verbotene Werbung gemacht haben. Konkret wird ihr vom Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) vorgeworfen, dass sie Produkte anpreise, ohne dies als Reklame zu kennzeichnen. Gegen die Influencerin wurde nun eine einstweilige Verfügung erwirkt (derstandard.at).

Tipp vom Medienanwalt: Werbung ist als solche zu kennzeichnen. Ist gar nicht schwer.

Pensionist hetzte gegen Lunacek auf Facebook

Ein 72-jähriger Pensionist ist am Wiener Straflandesgericht wegen Verhetzung verurteilt worden, weil er im Juni 2017 auf Facebook meinte, die ehemaligen Grüne Politikerin Ulrike Lunacek „sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren“. Der ehemalige Gastronom bekam fünf Monate bedingt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Facebook-Gruppe „Sag ja zu HC Strache und Norbert Hofer“ schrieb er laut Anklage zu einem Beitrag und einem Bild mit der Politikerin: „Bei den Grünen ist eine häßlicher als die Andere, aber die Lesbe Lunacek stellt alles in den Schatten. Die sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren…“

Wegen des zweiten Satzes des Postings wurde er wegen Verhetzung verurteilt. „Das ist eine Grenzüberschreitung“, sagte Richter Wagner in seiner Urteilsbegründung. „Das ist schlicht und ergreifend Verhetzung.“ (derstandard.at).

Ermittlungen gegen Tisal eingestellt

Die Ermittlungen gegen Manfred Tisal, der als „EU-Bauer“ beim Villacher Fasching bekannt wurde, wegen Verhetzung sind eingestellt worden. Das teilte am Donnerstag sein Verteidiger mit. Laut Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen.

Ermittelt wurde gegen Tisal wegen eines Facebook-Postings im Sommer 2017, in dem es um Flüchtlinge ging. Er wetterte gegen Flüchtlinge „mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphones“, die diesen gratis zur Verfügung gestellt würden, und bezeichnete sie als „politisch legitimierte Sozialschmarotzer“ (orf.at).

Facebook-Foto auf Pullover: Steyrerin klagt

2011 hatte Ivana A. ein Selfie von sich auf Facebook hochgeladen. Sieben Jahre später findet sich das Motiv auf Pullovern einer Schweizer Modekette wieder. Das Label hatte das Bild ohne Einverständnis der Frau als Motiv für seine Kleidungsstücke genutzt. Auf dem Foto ist sie selbst mit dickem Winterpullover und Haube zu sehen. Wie es dazu kommen konnte, ist der Steyrerin ein Rätsel.

Als sie kurze Zeit später auch in einem Geschäft in Steyr einen Pullover mit ihrem aufgedruckten Foto entdeckt, schaltet die junge Frau einen Anwalt ein. Durch die unerlaubte Verwendung des Fotos soll die Frau an ihrem Recht auf das eigene Bild geschädigt worden sein (OÖ Nachrichten).

Strache entschuldigt sich bei Wolf

Armin Wolf hat ein Vergleichsangebot Heinz-Christian Straches angenommen. Strache wird sich zehn Tage lang auf seiner Facebookseite und per „Krone „-Inserat für den „unrichtigen “ Vorwurf der Lüge entschuldigen. 10.000 Euro Entschädigung gehen ans Dokumentationsarchiv.

Entschuldigung von Heinz-Christian Strache gegenüber Armin Wolf: Ich habe am 13. Februar 2018 in einem Posting auf meiner privaten Facebook-Seite erklärt, „Es gibt einen Ort, wo Lügen und Fake-News zu Nachrichten werden. Das sind der ORF und das Facebook-Profil von Armin Wolf. Diese Behauptung war unrichtig, und ich entschuldige mich bei Armin Wolf und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des ORF für diese unzutreffende Aussage. Ausdrücklich halte ich fest, dass ich Dr. Armin Wolf stets als höchst korrekten und professionellen Journalisten erlebt habe. Meine eingangs zitierte, auf meinem Facebook-Account veröffentlichte Aussage ziehe ich daher als unwahr zurück (derstandard.at).

Justiz ermittelt gegen Ex-„EU-Bauer“

Gegen den aus dem Villacher Fasching als „EU-Bauer“ bekannten Manfred Tisal wird wegen des Verdachts der Verhetzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Donnerstag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“. Tisal hatte im vergangenen Herbst Verbalattacken gegen Flüchtlinge auf Facebook veröffentlicht.

In seinem Posting wetterte er gegen Flüchtlinge „mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphones“, die diesen gratis zur Verfügung gestellt würden und bezeichnete sie als „politisch legitimierte Sozialschmarotzer“ (derstandard.at).

Den Tatbestand der Verhetzung verwirklicht, 

Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich ist,

1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder eine andere […] Gruppe von Personen […] ausdrücklich wegen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

 

„Falter“ geht gegen FPÖ-Politiker Vilimsky vor

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk droht FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wegen des Vorwurfs der Lüge mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.Ausgangspunkt des Disputs zwischen Protagonisten der FPÖ und der Wiener Stadtzeitung ist ein Tweet von FPÖ-Generalsekretärin Marlene Svazek: Sie warf dem „Falter“ am Wochenende vor, einen „neuen Tiefpunkt im pseudoinvestigativen Journalismus“ erreicht zu haben. FPÖ-Generalsekretär Vilimsky assistierte: „Mieseste Methoden sind das. Aber den ‚Falter‘ liest eh kaum wer. Manche nennen ihn ein ‚Bolschewikenblattl‘.“

Im Zuge des Threads schrieb er in Richtung „Falter“-Chefredakteur Klenk: „Das ist eine glatte Lüge! Es wurde nach dem exakten Wohnort, den Eltern, deren Beziehungsstatus und Herkunft, der Schule, nach privaten Geflechten und Bewegungsprofilen geschnüffelt. Widerlich ist derartiges unter dem Deckmantel der Pressefreiheit!“ (derstandard.at).

Dass Vilimsky nach der Klagsdrohung Klenks seinen vorherigen Tweet relativierte und schrieb „Lüge würde die Wissentlichkeit voraussetzen. Diesen Vorwurf nehme ich hiermit zurück“, ist Klenk zu wenig: „Diese Doppelstrategie – zuerst Lüge unterschieben, dann angeblich zurückrudern, akzeptiere ich nicht“, sagte er zum STANDARD.

Der auf keinem rechtfertigenden Sachverhalt beruhende Vorwurf der Lüge ist nach ständiger Rechtsprechung ein ehrverletzendes Werturteil, der als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB unterliegt. Strafrechtlich kann damit der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Beleidigung verwirklicht werden. Wird die Tat in einem Medium begangen, stehen dem Opfer auch Entschädigungsansprüche nach dem MedienG zu.

 

Gabalier blitzt am OGH gegen Naske ab

Schlagersänger Andreas Gabalier ist nun auch beim Obersten Gerichtshof (OGH) mit seiner Klage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske abgeblitzt. Naske hatte in einem Interview gesagt, er würde Gabalier nicht im Konzerthaus auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe.

Der OGH erachtete diese Meinung als zulässig, weil Gabalier vom „Gender-Wahnsinn“ gesprochen und die Bundeshymne im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen hat.

Aufgrund dieser Aussagen muss Gabalier einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, beschieden die Richter.

Ex-ÖSV-Trainer Kahr klagt „Süddeutsche Zeitung“

Der Anwalt des mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierten früheren ÖSV-Trainers Karl Kahr hat Klage gegen die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) eingebracht. Es geht dabei um die Verletzung der Unschuldsvermutung, des Identitätsschutzes und der Privatsphäre.

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Kärntner FPÖ-Politiker muss Ingrid Thurnher 3.000 Euro zahlen

Der Kärntner Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein (FPÖ) muss Ingrid Thurnher 3.000 Euro an Schadenersatz wegen eines Facebook-Postings bezahlen. Thurnher hatte ursprünglich 4.000 Euro gefordert, weil Trettenbrein ihr Bild mit einem falschen Zitat geteilt hatte, dass Thurnher Alexander Van der Bellen im Präsidentschaftswahlkampf unterstütze. Das Gericht sieht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Journalistin, die durch das Posting auch eine „empfindliche Kränkung“ erlitten habe (derstandard.at).