Wolfgang Fellner widerruft Behauptungen über Katia Wagner

Wolfgang Fellner bezeichnete die vom Standard kolportierten Aussagen Katia Wagners als „frei erfunden“. Diese erhob deswegen Privatanklage wegen übler Nachrede. Im Strafverfahren vor dem Landesgericht Wien hielt Fellner zunächst an seiner Behauptung fest. Was er nicht wusste: Katia Wagner hat die Treffen mit ihm aufgezeichnet. Es folgte eine Verurteilung und eine Geldstrafe von 120.000,– Euro.

In das anschließende Zivilverfahren ließ sich Fellner gar nicht erst ein. Er wurde deswegen dazu verpflichtet, seine Behauptungen im Standard widerrufen. Dieser Verpflichtung kam er jetzt nach.

Tipp vom Medienanwalt: Ein Widerruf besteht darin, eine Behauptung als unwahr zu widerrufen. Auf eine öffentliche Entschuldigung besteht kein Anspruch.

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