Die „Filmpiraten“ hatten ihren Film unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt, Material daraus war von der FPÖ für ihre Youtube-Sendung „FPÖ-TV“ verwendet worden – die steht allerdings unter Copyright. Die „Filmpiraten“ verschickten daraufhin eine Unterlassungserklärung, die FPÖ zeigte das Kollektiv als Reaktion darauf an.
Der Sinn der Klage sei festzustellen, ob die „Filmpiraten“ recht haben, sagte FPÖ-TV-Chefredakteur Alexander Höferl damals zum STANDARD. Jetzt steht in erster Instanz fest: Das Filmkollektiv hatte tatsächlich recht. „Die Kläger (FPÖ, Anm.) haben ihr Video (…) auf Youtube veröffentlicht. Dadurch wurde auch eine Lizenzierung durch Youtube eingegangen. Diese sieht eine weitaus breitere Anwendungsmöglichkeit und eine durchaus großzügigere Rechteeinräumung vor“, schreibt das Handelsgericht Wien in seinem Urteil. „Daher wurden nicht die gleichen Weitergabebedingungen gewahrt, welche durch die Einräumung einer CC-Lizenz (…) gegeben gewesen wären (derstandard.at).