Schlagwortarchiv für: Unschuldsvermutung

Ex-ÖSV-Trainer Kahr klagt „Süddeutsche Zeitung“

Der Anwalt des mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierten früheren ÖSV-Trainers Karl Kahr hat Klage gegen die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) eingebracht. Es geht dabei um die Verletzung der Unschuldsvermutung, des Identitätsschutzes und der Privatsphäre.

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Westenthaler geht gegen User vor, die Tweet von Kern-Sohn teilten

Mehrere Twitter-Nutzer haben in den vergangenen Tagen Post von der Anwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer erhalten. Sie alle hatten am 15. August einen Tweet von Kanzlersohn Niko Kern geteilt, in dem dieser an „Schandtaten des inneren ÖVP/FPÖ-Zirkels“ erinnerte.

Angehängt war eine Grafik aus dem „Kurier“, in der Gerichtsurteile und laufende Prozesse gegen Politiker, Berater und Lobbyisten aus der letzten ÖVP-BZÖ-Regierung aufgelistet waren. Darunter eben auch Westenthaler, der laut dieser Grafik wegen „Untreue und Betrugs“ zu „10 Monaten unbedingt“ verurteilt worden sei (derstandard.at).

Doch tatsächlich hat Westenthaler gegen dieses Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Rechtsmittel erhoben, weshalb die Verurteilung nicht rechtskräftig ist. Deshalb wirft er den Beklagten vor, die Unschuldsvermutung verletzt zu haben. Westenthaler will von ihnen hohe Entschädigungszahlungen.

FPÖ muss ORF-Journalisten 17.000 Euro zahlen

Im schier endlosen Verfahren des ORF-Journalisten Ed Moschitz gegen die FPÖ hat nun wieder das Oberlandesgericht Wien gesprochen. Es wies die Berufung der FPÖ ab. Zugleich wurde die Entschädigung an Moschitz erhöht, er erhält nun 17.000 Euro.

Moschitz hatte sich gegen Vorwürfe der FPÖ gewehrt, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine „Am Schauplatz“-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010 (derstandard.at).

Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Darauf wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt, und Moschitz bekam recht: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht und verurteilte die Partei wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung.

Dem schloss sich das OLG am Mittwoch an. Zugleich gab es der Berufung von Moschitz recht und erhöhte die Entschädigungssumme. Von der FPÖ gab es am Mittwoch vorerst keine Stellungnahme.