Schmitt und oe24.at müssen Behauptung zu Ibiza-Video unterlassen

Richard Schmitt und oe24.at müssen die Behauptung unterlassen, dass der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung oder deren Journalisten das Ibiza-Video gekauft hätten. Nachdem bereits eine einstweilige Verfügung gegen sie erlassen wurde, wurde vor dem Handelsgericht Wien ein Vergleich geschlossen, in dem sie sich nicht nur zur Unterlassung sondern auch zur Veröffentlichung des Vergleichs auf ihren Twitter-Konten verpflichtet haben.

Tipp vom Medienanwalt: Wenn es um die Richtigkeit einer Behauptung geht, der Wahrheitsbeweis aber nicht erbracht werden kann, bringt es nichts, das Verfahren bis zum bitteren Ende zu führen. Ein gut formuliertes Vergleichsangebot ist in so einem Fall wirtschaftlich vernünftiger als das Verteidigen eines verlorenen Postens.

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