Wer den Rechtsanwalt bezahlen muss
Wer muss eigentlich den Rechtsanwalt bezahlen? Und wer den Mechaniker? Was ist der Sinn des Lebens? Gibt es einen Gott?
Auf ein paar dieser Fragen gibt es hier die Antwort.
Wer muss eigentlich den Rechtsanwalt bezahlen? Und wer den Mechaniker? Was ist der Sinn des Lebens? Gibt es einen Gott?
Auf ein paar dieser Fragen gibt es hier die Antwort.
Morgen verhandle ich wieder einmal einen Verkehrsunfall, weil sich die Haftpflichtversicherung weigert, den Schaden zu bezahlen. Im Westen also nichts Neues, möchte man meinen.
Bei der Vorbereitung bin ich auf ein interessantes Urteil des Bezirksgerichts Zürich aus dem Jahr 1925 gestoßen, bei dem es um das Mitverschulden einer Fußgängerin am Unfall ging.
Die „Neue Züricher Zeitung“ zitierte damals aus dem Urteil, „dass der Autofahrer bei Frauenspersonen, Rindvieh und Hühnern erfahrungsgemäß nicht wisse, nach welcher Seite sie dem Wagen ausweichen wollen, während er bei Männern immerhin ein zweckmäßigeres Verhalten voraussetzen dürfe“.
Im konkreten Fall gut für die Frau, weil das Bezirksgericht ihr ein vernünftiges Verhalten nicht zugetraut hat; schlecht für sie, dass das Schweizer Bundesgericht dieses Urteil als unangebracht kassiert hat. Der Frauen Freud, der einen Leid.
Mein Mandant wurde in Portugal auf einem Gehweg von einem Fahrzeug, das bei Rot in eine Kreuzung einfuhr, gegen eine Wand gedrückt wurde, und erlitt dadurch einen Schienbeinbruch und einen Knöchelbruch erlitt. In dem in Österreich nach Portugiesischem Recht geführten Verfahren wurden ihm jetzt 15.000,– Euro Schmerzengeld zugesprochen. Nach österreichischem Recht wäre das Schmerzengeld ein wenig höher ausgefallen.
Der Kläger nahm als Beifahrer an einer privaten Wettfahrt zweier Pkw auf einer öffentlichen Straße teil. Die Lenker der Fahrzeuge der Marken Opel und Audi hatten die Wettfahrt miteinander und mit ihren Beifahrern vereinbart. Der Audi durfte aufgrund der geringeren Motorleistung zuerst losfahren. Weiterlesen