Klage gegen Facebook wegen Sperre erfolgreich

Wie die TAZ berichtet, war ein Facebook-Nutzer mit einer Klage gegen Facebook erfolgreich, nachdem zuvor eines seiner Kommentare gelöscht und er selbst für 30 Tage gesperrt wurde. Das Amtsgericht Tübingen urteilte, dass Facebook damit die eigenen Nutzungsbedingungen verletzt hat, weil der betreffende Kommentar nicht als Hassrede qualifizieren werden kann.

Facebook-Foto auf Pullover: Steyrerin klagt

2011 hatte Ivana A. ein Selfie von sich auf Facebook hochgeladen. Sieben Jahre später findet sich das Motiv auf Pullovern einer Schweizer Modekette wieder. Das Label hatte das Bild ohne Einverständnis der Frau als Motiv für seine Kleidungsstücke genutzt. Auf dem Foto ist sie selbst mit dickem Winterpullover und Haube zu sehen. Wie es dazu kommen konnte, ist der Steyrerin ein Rätsel.

Als sie kurze Zeit später auch in einem Geschäft in Steyr einen Pullover mit ihrem aufgedruckten Foto entdeckt, schaltet die junge Frau einen Anwalt ein. Durch die unerlaubte Verwendung des Fotos soll die Frau an ihrem Recht auf das eigene Bild geschädigt worden sein (OÖ Nachrichten).

FPÖ verliert Klage gegen Filmpiraten

Die „Filmpiraten“ hatten ihren Film unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt, Material daraus war von der FPÖ für ihre Youtube-Sendung „FPÖ-TV“ verwendet worden – die steht allerdings unter Copyright. Die „Filmpiraten“ verschickten daraufhin eine Unterlassungserklärung, die FPÖ zeigte das Kollektiv als Reaktion darauf an.

Der Sinn der Klage sei festzustellen, ob die „Filmpiraten“ recht haben, sagte FPÖ-TV-Chefredakteur Alexander Höferl damals zum STANDARD. Jetzt steht in erster Instanz fest: Das Filmkollektiv hatte tatsächlich recht. „Die Kläger (FPÖ, Anm.) haben ihr Video (…) auf Youtube veröffentlicht. Dadurch wurde auch eine Lizenzierung durch Youtube eingegangen. Diese sieht eine weitaus breitere Anwendungsmöglichkeit und eine durchaus großzügigere Rechteeinräumung vor“, schreibt das Handelsgericht Wien in seinem Urteil. „Daher wurden nicht die gleichen Weitergabebedingungen gewahrt, welche durch die Einräumung einer CC-Lizenz (…) gegeben gewesen wären (derstandard.at).

Schmerzengeld des Beifahrers einer Wettfahrt

Der Kläger nahm als Beifahrer an einer privaten Wettfahrt zweier Pkw auf einer öffentlichen Straße teil. Die Lenker der Fahrzeuge der Marken Opel und Audi hatten die Wettfahrt miteinander und mit ihren Beifahrern vereinbart. Der Audi durfte aufgrund der geringeren Motorleistung zuerst losfahren. Weiterlesen

Verbreitung von Fotos von Corbusier Fauteuils verletzt Urheberrecht

In der Hotellobby des Austria Trend Hotels waren 24 Fauteuils aufgestellt, die wegen ihres außerhalb der Sitzpolster angeordneten Stahlrohrgestells Ähnlichkeiten mit dem in verschiedenen Ausführungen erhältlichen Fauteuil LC2 von Le Corbusier aufwiesen. Ein Foto dieser Fauteuils in der Hotellobby wurde auf der Website des Austria Trend Hotels veröffentlicht.

Bei den Le Corbusier Fauteuils handelt es sich um Werke der angewandten Kunst. Ein im Internet veröffentlichtes Foto, auf dem die nachgebildeten Fauteuils klar zu erkennen sind, verletzt deswegen das Zurverfügungsstellungsrecht des Urhebers. Dass es sich bei diesen Fauteuils um Nachahmungen und nicht um das Originalwerk handelt, schließt eine Verletzung nicht aus; dazu reicht es aus, wenn annähernd der sinnliche Eindruck des Originalwerks in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen vermittelt wird (4 Ob 61/16y).

Tiroler gegen Louis Vuitton – Urteil vertagt

Vuitton habe im Jahr 2013 in Blogs, Making-ofs und in Magazinen eine Maske von ihm verwendet, ohne ihn zu fragen, sagte Eberharter gegenüber dem ORF Tirol. Dafür hätten sie seine Zustimmung gebraucht und ihm außerdem eine Leihgebühr zahlen müssen. Eine Entscheidung in diesem Rechtsstreit soll in frühestens sechs Wochen fallen (orf.at).

Die von Vuitton verwendete Maske in Gold sei ein Einzelstück einer im Jahr 2012 erstellten Kollektion von handmodellierten und in Alu gegossenen surrealistischen Einzelstücken. Eberharter hatte in Deutschland eine Urheberrechtsklage eingereicht. Um wie viel Geld es geht, wurde nicht bekanntgegeben. Am Montag soll das schriftliche Urteil jedenfalls bei Eberharters Anwalt in Wien eingehen.“