Einstweilige Verfügung gegen Strache erwirkt

„Etappensieg für den „Kurier“: Die Zeitung erwirkte vor dem Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Heinz-Christian Strache. Laut „Kurier“ wird dem FPÖ-Chef ab sofort die Behauptung untersagt, dass die Zeitung gestellte Lichtbilder veröffentliche und dass Fotograf Jürg Christandl gestellte Fotos herstelle.

Strache hatte damals sowohl in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ am Sonntag als auch in der „ZiB 2“ am Mittwoch von einer inszenierten Aufnahme gesprochen. Journalisten hätten dieses Foto „geschickt eingefädelt“, behauptete er. Zum Zeitpunkt des FPÖ-Protests wären nämlich gar keine Flüchtlingskinder anwesend gewesen.

„Kurier“-Fotograf Christandl selbst wies den Vorwurf der Manipulation bereits kurz nach der Sendung zurück: „Das stimmt natürlich nicht und macht mich sprachlos“, meinte er danach zur APA. „Ich und ein paar andere Fotografen sind da gestanden. Es war schon relativ am Ende der Protestaktion. Auf einmal sind diese Flüchtlinge Richtung Flüchtlingsheim vorbeigegangen, weil die FPÖ ja den Zugang blockiert hat. Ich sehe das, reiße instinktiv die Kamera hoch und drücke zehnmal drauf. Die Flüchtlinge haben auch nicht posiert. Das war in vier Sekunden vorbei.“ (Quelle: http://derstandard.at/2000018646585/Kurier-Foto-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Strache?ref=nl)

Strache blitzt mit Klage gegen Öllinger ab

Ein Kommentar auf Facebook kulminierte in einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Politiker Karl Öllinger, der bis 2013 für die Grünen im Nationalrat saß und Betreiber der Plattform „Stoppt die Rechten“ ist. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz entschieden – zugunsten von Karl Öllinger. Das Urteil ist eine Grundsatzentscheidung zu den Sorgfaltspflichten, die Betreiber einer Webseite in Bezug auf ehrenrührige Postings Dritter haben.

Strache, beziehungsweise sein Rechtsvertreter, forderte am 1. Februar, Freitag, 2013 Öllinger per Mail auf, dieses und zwölf weitere Postings zu löschen. Öllinger konsultierte am 4. Februar einen Juristen, um Rat einzuholen, wie er mit der Aufforderung zur Löschung umgehen solle. Das beanstandete Posting wurde schließlich am 5. oder 6. Februar gelöscht. Gerade noch rechtzeitig, urteilte der OGH. (Quelle http://derstandard.at/2000018014477/Facebook-Posting-Strache-blitzt-mit-Klage-gegen-Oellinger-ab?ref=nl)

Asylfoto: „Kurier“ klagt FPÖ-Chef Strache

Der „Kurier“ wird FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf Kreditschädigung klagen. Dies bestätigte „Kurier“-Chefredakteur Helmut Brandstätter dem „Standard“. Grund dafür ist ein Foto von Jürg Christandl vor dem Aslyquartier in Erdberg, auf dem ein Kind zu sehen ist, das an einer FPÖ Meute vorbei gehen musste, die Tafeln mit dem Inhalt „Nein zum Asylantenheim“ schwenkten.

Strache warf der Zeitung und dem Fotografen, dass dieses Szene ganz bewusst eingefädelt worden sei. (Quelle http://wien.orf.at/news/stories/2715785/)

Tipp vom Medienanwalt: Du sollst keine unwahren Behauptungen verbreiten, wenn Du den Wahrheitsbeweis anschließend nicht erbringen kannst.

Aufregung um nackten Lehrer in Traun

In Traun sorgt ein Lehrer für Aufregung, der als Nacktmodell im Internet posierte. Der Landesschulrat hat den freizügigen Pädagogen gekündigt. Doch der Mann zog vors Arbeitsgericht und bekam Recht. Er arbeitet jetzt in einer anderen Schule. (Quelle http://ooe.orf.at/news/stories/2710095/)

Richter für Gesetz zum Schutz der Justiz

Österreichs Richterschaft fühlt sich zunehmend Beleidigungen und Beschimpfungen ausgesetzt, vor allem im Internet. Richterinnen und Richter wünschen sich deshalb besseren Schutz durch die Justiz, konkret ein eigenes Justizschutzgesetz (Quelle http://oe1.orf.at/artikel/406276).