Google Fonts Abmahnungen; was tun?

Ich sehe, dass viele wegen der Google Fonts Sache noch immer verunsichert sind. Erstens, weil es nichts Schriftliches gibt, dass die Sache erledigt ist, und zweitens, weil das Nichtstun als Reaktion auf so eine Abmahnung vielen einfach nicht im Blut liegt. Ich sehe das immer wieder.

Ich lege daher allen, die die Sache gedanklich sonst nicht ad acta legen können, folgende Vorgangsweise nahe:

1. Bin ich überhaupt Betreiber der betroffenen Website?
Wenn nein -> Abmahnung kübeln, Sache erledigt
Wenn ja -> 2.

2. Verwendet die betroffene Website überhaupt Google Fonts?
Wenn nein, Abmahnung kübeln, Sache erledigt
Wenn ja -> 3a ODER 3b ODER 3c

3.a.
Die 190.– Euro zahlen. Die Sache ist in Bezug auf Z. erledigt. Klagt Z. trotzdem, wird Z. das Verfahren verlieren. Abmahnungen von X. und Y. drohen, solange 2.
2. muss daher umgehend behoben werden.

3.b
Dem Kollegen H. folgendes schreiben (EINSCHREIBEN, NICHT per Email!):
„In Bezug auf Ihr Schreiben vom x.x.2022 und den darin gestellten Antrag auf Auskunft darf ich darauf hinweisen, dass § 30 Abs 2 ZPO mir gegenüber nicht anwendbar ist und ersuche daher mit Verweis auf VwSlg. 19411 A/2016 um Übermittlung einer schriftlichen Vollmacht Ihrer Mandantin. Darüber hinaus biete ich Ihrer Mandantin – unpräjudiziell und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht – den Abschluss des nachstehenden gerichtlichen Vergleichs an:

VORNAME ZUNAME (Name bitte einfügen) verpflichtet sich gegenüber E. Z. (Name bitte ausschreiben), es in Zukunft zu unterlassen, auf der Website www.XY.Z (Domain bitte einfügen) die IP Adresse von Frau Z. (bitte ausschreiben) ohne deren Einwilligung an Alphabet.Inc weiterzuleiten.

Ein Schadenersatzanspruch Ihrer Mandantin besteht nicht.“

Die Sache ist in Bezug auf Z. damit mit 95%iger Wahrscheinlichkeit erledigt. Klagt Z. trotzdem, wird Z. das Verfahren in Bezug auf das Unterlassungsbegehren verlieren. Wie das Verfahren in Bezug auf den behaupteten Schaden von 100 Euro ausgeht, ist zweitrangig, weil sich das für Z. aufgrund der Prozesskosten insgesamt nicht rechnet. Ein Schadenersatzanspruch besteht meiner Meinung nach außerdem nicht.
2. muss umgehend behoben werden.

3.c
Dem Kollegen H. folgendes schreiben (EINSCHREIBEN, NICHT per Email):
„In Bezug auf Ihr Schreiben vom x.x.2022 und den darin gestellten Antrag auf Auskunft darf ich darauf hinweisen, dass § 30 Abs 2 ZPO mir gegenüber nicht anwendbar ist und ersuche daher mit Verweis auf VwSlg. 19411 A/2016 um Übermittlung einer schriftlichen Vollmacht Ihrer Mandantin. Der behauptete Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch besteht nicht“.

Die Sache ist in Bezug auf Z. damit mit 50%iger Wahrscheinlichkeit erledigt. Klagt Z. trotzdem, bestünde für beide Parteien das übliche Prozessrisiko von 50:50 mit der üblichen Behauptungs- und Beweislast.
2. muss umgehend behoben werden.

Ich kann die rechtlichen Hintergründe insbesondere von 3.b. hier leider nicht so erklären, wie ich das im Rahmen eines Mandatsverhältnisses tun würde. Die große Zahl an Betroffenen macht es auch schwierig, das mittels PN zu erklären.

Ich rate deswegen jedem, der dazu noch etwas wissen möchte, sich an den Rechtsanwalt seines Vertrauens zu wenden, um sich entsprechend aufklären zu lassen.

Blog Postings können eine ordentliche anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Ich hoffe trotzdem, dass ich in dieser Sache im Rahmen meiner Möglichkeiten behilflich sein konnte, und dass ihr alle wieder ruhig schlafen könnt.

2 Kommentare
  1. IchBinIch
    IchBinIch sagte:

    Interessantes Zitat dazu, aus DerStandard:

    „Ein ehemaliger Freund der Frau gibt an, dass die beiden [Meine Anm: Eva Z und der Anwalt] in einem nahen persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Zudem habe Z. vor rund sechs Monaten einen IT-Kurs beim AMS besucht. Dabei habe sie sich die Fähigkeiten angeeignet, die sie benötigte, um Websites in großer Masse aufzurufen und auf den datenschutzrechtlichen Fehler zu untersuchen, den die beiden in ihrem Schreiben hervorstrichen.“

    https://www.derstandard.at/story/2000138501720/causa-google-schriftarten-mandantin-soll-sich-bei-ams-kurs-umfassende?ref=article&fbclid=IwAR1uwJF_T9oeMVSWmHxb8lIBbT36mcCuCCaZes-s-QIDixbQ0NLbbqG2O4s

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