Keine GIS für Computer mit Internet-Anschluss
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifieren sind. Daher muss dafür auch keine Rundfunkgebühr (GIS) bezahlt werden.
Schon im Jahr 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass grundlos bezahlte Rundfunkgebühren zeitlich unbegrenzt zurück gefordert werden können (2010/17/0022).
Hallo, eine Frage. Ich habe (noch) eine ORF Karte. Reicht es diese an die GIS mit dem Abmeldeantrag zurückzuschicken um keine GIS mehr zu bezahlen? Die bereits bezahlten Gebühren sind jetztt für mich kein Thema.
Vielen Dank und
freundliche Grüße
Preininger Andreas
Sofern Sie damit eine ORF DIGITAL-SAT-Karte meinen, gelten dafür die hier http://digital.orf.at/show_content.php?sid=307 abrufbaren AGB. Gemäß Punkt 4.5. sind Sie als Kunde jederzeit berechtigt, die Vereinbarung jederzeit schriftlich zu kündigen. Die Karte ist auf eigene Kosten dem ORF zu übermitteln. Gleichzeitig sollten Sie der GIS ein Abmeldeformular übermitteln. Informationen dazu finden Sie hier https://www.gis.at/faq/abmeldung/
Danke für die Auskunft!
Gerne.