Gabalier blitzt am OGH gegen Naske ab
Schlagersänger Andreas Gabalier ist nun auch beim Obersten Gerichtshof (OGH) mit seiner Klage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske abgeblitzt. Naske hatte in einem Interview gesagt, er würde Gabalier nicht im Konzerthaus auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe.
Der OGH erachtete diese Meinung als zulässig, weil Gabalier vom „Gender-Wahnsinn“ gesprochen und die Bundeshymne im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen hat.
Aufgrund dieser Aussagen muss Gabalier einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, beschieden die Richter.
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