Wiener Arzt klagt Patientin wegen schlechter Bewertung im Netz

Eine Wienerin hat wegen einer Bewertung im Netz Anwaltspost erhalten. Ein Frauenarzt warf der ehemaligen Patientin vor, ihr Posting sei „kreditschädigend“ und enthielte „unwahre Behauptungen“. Die Nutzerin wurde aufgefordert, den Eintrag zu löschen. Da sie dies verweigerte, erhielt sie nun eine Mahnklage in der Höhe von 539 Euro.

Der Arzt soll online auch von anderen Patientinnen schlecht bewertet worden sein. Kritikpunkte waren unter anderem Anwesenheitsverbote für männliche Partner während der Behandlung sowie Privat-Verrechnungen von Zusatzleistungen.

Gerichtsverfahren zu solchen Fragen gab es bislang etwa in Deutschland. Dort protestierte ein Arzt gegen seine Nennung im Online-Bewertungsportal Jamenda. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass Informationsinteresse mehr als die Persönlichkeitsrechte des Arztes wiegen. In einem späteren Urteil verpflichtete der Bundesgerichtshof das Bewertungsportal, negative Rezensionen stärker zu prüfen. So sollten Nutzer etwa Belege vorlegen, beispielsweise Rechnungen.

Tipp vom Medienanwalt: Kritik muss man sich solange gefallen lassen, solange es für die Kritik eine Grundlage gibt. Unwahre Behauptungen muss man sich aber nicht gefallen lassen, wenn diese kreditschädigend sind.

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