Gabalier blitzt auch bei zweiter Instanz ab

Im Streit mit dem Wiener Konzerthaus und dessen Chef Matthias Naske hat der Musikers Andreas Gabalier nun eine zweite Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat als zweite Instanz in der Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung entschieden – und das Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt, also dem Konzerthauschef Recht gegeben, Gabalier hat verloren.

Konzerthauschef Naske hatte in einem Interview sinngemäß gemeint, es sei ein Fehler gewesen, dass der Wiener Musikverein Gabalier habe auftreten lassen, das Konzerthaus hätte das nicht gemacht, „weil das Signale sind“. Man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, und „dann abwägen“. Das Konzerthaus diene auch keiner Ideologie (derstandard.at).

Gabalier sah sich durch diese Äußerungen in seiner Ehre beleidigt und seiner Kreditwürdigkeit geschädigt und klagte vor dem Handelsgericht Wien. Er argumentierte, Naske habe unwahre, unrichtige, herabwürdigende Tatsachenbehauptungen aufgestellt.

Das Handelsgericht sah es anders, hat den Musiker, wie berichtet, abblitzen lassen, Gabalier müsse sich die Aussagen gefallen lassen, nehme doch auch er am öffentlichen Diskurs teil, erklärte der Handelsrichter sinngemäß.

Das OLG Wien sieht in Naskes Äußerungen rechtlich zulässige Werturteile, die sich auch auf die gesellschaftspolitischen Äußerungen Gabaliers beziehen. Der lehnt ja, zum Beispiel, die Berücksichtigung der „großen Töchter“ im Text der Bundeshymne ab.

 

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