Strache widerruft Vorwürfe gegen Grüne

„Strache hatte in einem TV-Duell gegen Grünen-Chefin Eva Glawischnig den Vorwurf erhoben, die Ökopartei habe im Jahr 1993 aus libyschen Quellen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Grünen waren bis zum Oberlandesgericht gezogen, um gegen Straches Anschüttung eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Das Gericht vermisste Beweise, welche die Behauptung wahrscheinlich machen würden. Demnach hat Strache einen entsprechenden Widerruf via ATV, auf Facebook und auf Twitter zu veröffentlichen.“

Wie man eine Besitzstörungsklage vermeidet


Stellen Sie sich vor, Sie waren in Ihrem Urlaub gut essen, und als Sie zu Ihrem Auto zurück kommen, finden Sie folgenden Zettel auf Ihrer Windschutzscheibe.

Privatparkplatz Besitzstörungsklage

Sie schaun sich um und bemerken, dass Sie tatsächlich nicht – wie angenommen – auf dem Parkplatz des Gasthauses stehen, in dem Sie gerade essen waren sondern auf einem Privatparkplatz, der auch beschildert ist. Freilich, wer schaut schon extra auf Schilder, wenn über dem Parkplatz ein fettes Banner des Gasthauses weht, das den Eindruck entstehen lässt, Sie parken richtig?

Der Zettel ist freilich gar mysteriös gehalten, mit Ausnahme einer Konto- und einer Handynummer und einem Nachnamen (Herr X) gibt er keinen Aufschluss darüber, mit wem Sie es eigentlich zu tun haben. Die Kontonummer könnte genauso gut einem Betrüger gehören, der dort wahllos Zettel verteilt.

Also schreiben Sie dem Herrn X eine SMS und ersuchen ihn um Bekanntgabe der Firma der Hausverwaltung, die er Ihnen an eine Ihrer Email Adressen schicken soll. Das macht er dann auch tatsächlich, und es stellt sich heraus, Herr X hat mit der Hausverwaltung nichts zu tun, das Konto ist sein Privatkonto, und der Parkplatz, auf dem Sie stehen, ist angeblich sein Privatparkplatz.

Sie haben also tatsächlich den Besitz von Herrn X gestört, weil Sie auf seinem Parkplatz ohne seine Zustimmung geparkt haben. Aber müssen Sie ihm deswegen 150,– Euro zahlen? Wohl kaum.

Was also tun? Die 150,– Euro bezahlen? Gar nichts unternehmen?

Bezahlen Sie, war das ein teures Abendessen.

Bezahlen Sie nicht, und unternehmen nichts, riskieren Sie, dass Herr X Sie auf Besitzstörung klagt.

Die 150,– Euro wird er dann zwar nicht bekommen, aber Sie werden ihm die Prozesskosten ersetzen müssen.

Zur Sicherheit lieber in einen Rechtsanwalt investieren, der sich damit auskennt.

GIS, GIS und nochmal GIS

Heute habe ich mich also selbst angezeigt; nicht weil ich etwas verbrochen habe, sondern weil ich etwas nicht verbrochen habe. Konkret: ich habe der GIS nicht mitgeteilt, ob ich zu Hause Radio und Fernsehen über das Internet beziehe.

Das geht die GIS nämlich nichts an. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon im Sommer klar gestellt, dass der Empfang von Radio und Fernsehen ausschließlich über das Internet nicht Rundfunk ist, und dass man dafür deswegen auch keine Rundfunkgebühr zahlen muss. Und wo keine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, muss man natürlich auch keine Meldung machen und auch keine Auskunft darüber geben, ob man Radio und Fernsehen zu Hause über das Internet bezieht.

Wieso die GIS auch Monate später noch wissen will, ob ich Radio und Fernsehen über das Internet beziehe? Ich weiß es nicht. Vielleicht war man einfach zu faul dafür, neue Formulare zu drucken. Aber mit einem Vielleicht sollte man in einem Rechtsstaat eigentlich nicht leben müssen. Man sollte mit Sicherheit wissen, was man tun muss und was nicht.

Schließlich verlangt der auch Staat von seinen Bürgern genau das: dass sie alle Gesetze kennen und sich daran auch halten. Man wird von staatlichen Behörden wohl dasselbe erwarten dürfen, wenn sich diese nicht in dieselbe Schublade stecken lassen wollen wie diverse Unternehmen, die das Abzocken der Schwächeren zur Perfektion gebracht haben.