Tiroler gegen Louis Vuitton – Urteil vertagt

Vuitton habe im Jahr 2013 in Blogs, Making-ofs und in Magazinen eine Maske von ihm verwendet, ohne ihn zu fragen, sagte Eberharter gegenüber dem ORF Tirol. Dafür hätten sie seine Zustimmung gebraucht und ihm außerdem eine Leihgebühr zahlen müssen. Eine Entscheidung in diesem Rechtsstreit soll in frühestens sechs Wochen fallen (orf.at).

Die von Vuitton verwendete Maske in Gold sei ein Einzelstück einer im Jahr 2012 erstellten Kollektion von handmodellierten und in Alu gegossenen surrealistischen Einzelstücken. Eberharter hatte in Deutschland eine Urheberrechtsklage eingereicht. Um wie viel Geld es geht, wurde nicht bekanntgegeben. Am Montag soll das schriftliche Urteil jedenfalls bei Eberharters Anwalt in Wien eingehen.“

Einstweilige Verfügung gegen Krone und Jeannée erwirkt

Das Handelsgericht Wien hat nach STANDARD-Informationen eine einstweilige Verfügung gegen die „Krone“ und Jeannée erlassen. (derstandard.at)

Weder die „Krone“ noch Jeannée dürfen behaupten, Heinz Patzelt habe gesagt, dass eine Durchsuchung von Häftlingen durch Justizwachebeamte an der Menschenwürde der Gefangenen kratze, ihre Privatsphäre verletze oder ein zelebriertes Demütigungsritual sei.

Nach einer Razzia der Polizei in Justizanstalten Österreichs – im Beisein der „Kronen Zeitung“ – sagte Patzelt den „Salzburger Nachrichten“: „Wenn man aus einer Durchsuchung eine Medienshow macht, dann kratzt das an der Menschenwürde der Strafgefangenen. Auch sie haben eine Privatsphäre. Hier wurde aber das Signal gesendet, dass sie Menschen ohne Rechte sind.“ Weiter sprach er in Bezug auf die mediale Inszenierung von einem „öffentlich zelebrierten Demütigungsritual“.

In seiner Kolumne „Post von Jeannée“ schrieb der „Krone“-Kolumnist am 12. Februar (unten im Wortlaut): „Heinz Patzelt, würde ich Ihnen, dem Generalsekretär von Amnesty International Österreich, hier und jetzt unterstellen, dass Sie meiner Meinung nach leider nicht mehr richtig ticken … erfüllte das wahrscheinlich den Tatbestand einer (klagbaren) Ehrenbeleidigung. Zu viel der Ehre für mich!“ Und weiter: „… dann, Herr Patzelt, muss die Frage nach Ihrem Geisteszustand erlaubt sein.“

In der Ausführung des Urteils heißt es, dass die „unwahren Tatsachenbehauptungen der Beklagten ehrenbeleidigend und kreditschädigend“ seien. Dem Kläger werde eine „falsche Behauptung unterstellt“ und damit sein Ansehen „massiv geschädigt“, da er in der Öffentlichkeit als Menschenrechtsexperte bekannt sei. Und: „Darüber hinaus wird seine legitime öffentliche Kritik an der Beiziehung von Boulevardmedienvertretern zu einer Razzia nicht richtig wiedergegeben, sondern sogar in ihr Gegenteil verzerrt.“

Strache klagt Öllinger wegen Facebook-Witz

Öllinger machte sich auf Facebook über ein Fahndungsfoto eines mutmaßlichen antisemitischen Hetzers lustig, indem er Ähnlichkeiten mit Strache ortete – allerdings ohne dessen Namen zu nennen.“ (orf.at)

„Öllinger schrieb auf seiner Facebook-Seite: „Also wenn ich mir das Bild, das ‚Österreich‘ bzw. die Wiener Polizei da veröffentlicht, so anschaue, hätt’ ich auf den ersten Blick schon einen Verdacht, aber den behalt ich lieber für mich!“ Er gehe jedoch nicht davon aus, dass derjenige der Täter sei, den er auf den ersten Blick identifiziert habe, ergänzte er noch – „aber die Ähnlichkeit ist hoch, oder?“

Wieso sich Strache davon angesprochen fühlt, weiß wohl nur Strache selbst.