Schmitt und oe24.at müssen Behauptung zu Ibiza-Video unterlassen

Richard Schmitt und oe24.at müssen die Behauptung unterlassen, dass der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung oder deren Journalisten das Ibiza-Video gekauft hätten. Nachdem bereits eine einstweilige Verfügung gegen sie erlassen wurde, wurde vor dem Handelsgericht Wien ein Vergleich geschlossen, in dem sie sich nicht nur zur Unterlassung sondern auch zur Veröffentlichung des Vergleichs auf ihren Twitter-Konten verpflichtet haben.

Tipp vom Medienanwalt: Wenn es um die Richtigkeit einer Behauptung geht, der Wahrheitsbeweis aber nicht erbracht werden kann, bringt es nichts, das Verfahren bis zum bitteren Ende zu führen. Ein gut formuliertes Vergleichsangebot ist in so einem Fall wirtschaftlich vernünftiger als das Verteidigen eines verlorenen Postens.

Wer den Rechtsanwalt bezahlen muss

Wer muss eigentlich den Rechtsanwalt bezahlen? Und wer den Mechaniker? Was ist der Sinn des Lebens? Gibt es einen Gott?

Auf ein paar dieser Fragen gibt es hier die Antwort.

Wolfgang Fellner widerruft Behauptungen über Katia Wagner

Wolfgang Fellner bezeichnete die vom Standard kolportierten Aussagen Katia Wagners als „frei erfunden“. Diese erhob deswegen Privatanklage wegen übler Nachrede. Im Strafverfahren vor dem Landesgericht Wien hielt Fellner zunächst an seiner Behauptung fest. Was er nicht wusste: Katia Wagner hat die Treffen mit ihm aufgezeichnet. Es folgte eine Verurteilung und eine Geldstrafe von 120.000,– Euro.

In das anschließende Zivilverfahren ließ sich Fellner gar nicht erst ein. Er wurde deswegen dazu verpflichtet, seine Behauptungen im Standard widerrufen. Dieser Verpflichtung kam er jetzt nach.

Tipp vom Medienanwalt: Ein Widerruf besteht darin, eine Behauptung als unwahr zu widerrufen. Auf eine öffentliche Entschuldigung besteht kein Anspruch.