Du hast es vielleicht Dein Leben lang falsch gespielt! Der UNO Hersteller stellt jetzt ein für allemal klar: Auf die Karten +2 und +4 darf keine andere Karte mehr gelegt werden – auch keine weitere +2 oder +4. Wie viele UNO Spiele damit ungültig werden und wiederholt werden müssen, ist nicht bekannt.
https://www.rechteck.at/wp-content/uploads/2022/04/Rechteck-Test3.png00adminhttps://www.rechteck.at/wp-content/uploads/2022/04/Rechteck-Test3.pngadmin2021-04-19 19:10:472022-04-08 21:08:35Update zu UNO Regeln
Morgen verhandle ich wieder einmal einen Verkehrsunfall, weil sich die Haftpflichtversicherung weigert, den Schaden zu bezahlen. Im Westen also nichts Neues, möchte man meinen.
Bei der Vorbereitung bin ich auf ein interessantes Urteil des Bezirksgerichts Zürich aus dem Jahr 1925 gestoßen, bei dem es um das Mitverschulden einer Fußgängerin am Unfall ging.
Die „Neue Züricher Zeitung“ zitierte damals aus dem Urteil, „dass der Autofahrer bei Frauenspersonen, Rindvieh und Hühnern erfahrungsgemäß nicht wisse, nach welcher Seite sie dem Wagen ausweichen wollen, während er bei Männern immerhin ein zweckmäßigeres Verhalten voraussetzen dürfe“.
Im konkreten Fall gut für die Frau, weil das Bezirksgericht ihr ein vernünftiges Verhalten nicht zugetraut hat; schlecht für sie, dass das Schweizer Bundesgericht dieses Urteil als unangebracht kassiert hat. Der Frauen Freud, der einen Leid.
https://www.rechteck.at/wp-content/uploads/2022/04/Rechteck-Test3.png00adminhttps://www.rechteck.at/wp-content/uploads/2022/04/Rechteck-Test3.pngadmin2019-11-20 16:34:232022-04-07 23:28:17Frauen im Straßenverkehr
Update zu UNO Regeln
/in Wir müssen jetzt ernst sein/von adminDu hast es vielleicht Dein Leben lang falsch gespielt! Der UNO Hersteller stellt jetzt ein für allemal klar: Auf die Karten +2 und +4 darf keine andere Karte mehr gelegt werden – auch keine weitere +2 oder +4. Wie viele UNO Spiele damit ungültig werden und wiederholt werden müssen, ist nicht bekannt.
Komm zu Deinem Recht!
/in Medienrecht/von adminFrauen im Straßenverkehr
/in Prozessrecht/von adminMorgen verhandle ich wieder einmal einen Verkehrsunfall, weil sich die Haftpflichtversicherung weigert, den Schaden zu bezahlen. Im Westen also nichts Neues, möchte man meinen.
Bei der Vorbereitung bin ich auf ein interessantes Urteil des Bezirksgerichts Zürich aus dem Jahr 1925 gestoßen, bei dem es um das Mitverschulden einer Fußgängerin am Unfall ging.
Die „Neue Züricher Zeitung“ zitierte damals aus dem Urteil, „dass der Autofahrer bei Frauenspersonen, Rindvieh und Hühnern erfahrungsgemäß nicht wisse, nach welcher Seite sie dem Wagen ausweichen wollen, während er bei Männern immerhin ein zweckmäßigeres Verhalten voraussetzen dürfe“.
Im konkreten Fall gut für die Frau, weil das Bezirksgericht ihr ein vernünftiges Verhalten nicht zugetraut hat; schlecht für sie, dass das Schweizer Bundesgericht dieses Urteil als unangebracht kassiert hat. Der Frauen Freud, der einen Leid.