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Wo Banane drauf ist, muss Banane drin sein

Auf der Verpackung der Bananenmilch von NÖM sind zwar Bananenscheiben zu sehen, tatsächlich enthält die Bananenmilch aber nur einen 0,5 Prozent Bananenmark. Die Arbeiterkammer klagte und bekam nun vor Gericht recht. Produkte, die mit Fruchtfotos beworben werden, müssen auch nennenswerte Anteile der Frucht aufweisen, so das Urteil. Die richtigen Angaben im Zutatenverzeichnis reichen nicht aus, was auf der Verpackung gezeigt wird, muss auch in entsprechendem Umfang im Produkt enthalten sein.