Klage gegen Report24 nach Veröffentlichung von Partezettel
Der Gemeindearzt von St. Pantaleon brach im letzten Jahr in seiner Ordination zusammen und starb. Ein anonymer Patient soll zu „Report24“ gesagt haben, der Gemeindearzt habe ihm erzählt, dass er pumperlgesund und dreimal geimpft sei.
Grund genug für „Report24“, in einem Artikel zu behaupten, dass der Gemeindearzt nach der dritten Impfung unerwartet verstorben sei, obwohl es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass der Tod in irgendeinem Zusammenhang mit der Impfung steht. Damit nicht genug, wurde in diesem Artikel auch der Partezettel samt vollem Namen des Verstorbenen veröffentlicht.
Der Sohn des Verstorbenen klagt „Report24“ jetzt wegen dieses geschmacklosen Artikels, da er die Persönlichkeitsrechte seines Vaters verletzt sieht. Wogegen sich die Klage konkret richtet, ist leider nicht bekannt.
Tipp vom Medienanwalt: Das Recht auf Ehre kann nach dem Tod als postmortales Persönlichkeitsrecht geschützt sein. Das gilt auch für das Recht auf Namensanonymität und das Recht auf Privatsphäre. Beide dürften mit diesem Artikel verletzt worden sein.