Gericht weist Klage Kickls gegen Pilz ab
Das Handelsgericht Wien hat eine Unterlassungsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen Peter Pilz abgewiesen. Der Abgeordnete der Liste Jetzt hatte behauptet, Kickl habe eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) angeordnet.
Peter Pilz‘ Aussage zu der BVT-Hausdurchsuchung war laut Handelsgericht inhaltlich falsch, aber im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt.
„Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potentiell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden. Es ist daher geradezu Aufgabe der Opposition, allfällige Defizite bei Beantragung und Durchführung mit – auch scharfen – öffentlichen Wortmeldungen zu kritisieren. Die Aussagen des Beklagten erweisen sich daher geradezu als im Kernbereich dessen gelegen, was von einem (Oppositions-) Politiker in einer demokratischen Gesellschaft zu erwarten ist, und sind daher im Rahmen der politischen Auseinandersetzung durch Art 10 MRK gerechtfertigt.“