„Ficken“ kann nicht als Marke eingetragen werden
Die Grenzen des guten Geschmacks und der Moral sind nicht immer definierbar, manchmal beschäftigen sie dann die Gerichte. In Österreich hatte sich der Oberste Gerichtshof nun mit einer Causa zu befassen, die in Deutschland schon vor Jahren Aufmerksamkeit erregt hatte. Es geht um die Eintragung der Marke „Ficken“.
In Deutschland gelang es einem Hersteller bereits 2011, das Zeichen für einen Partyschnaps, andere Getränke und für Bekleidungsstücke schützen zu lassen. In Österreich kam die Firma mit einem ähnlichen Antrag beim Patentamt nicht durch und verlor auch in der Berufung. In letzter Instanz hat der Oberste Gerichtshof nun die Untersagung der Marke „Ficken“ bestätigt und begründet das mit dem Verstoß gegen die guten Sitten.