Verbreitung von Fotos von Corbusier Fauteuils verletzt Urheberrecht
In der Hotellobby des Austria Trend Hotels waren 24 Fauteuils aufgestellt, die wegen ihres außerhalb der Sitzpolster angeordneten Stahlrohrgestells Ähnlichkeiten mit dem in verschiedenen Ausführungen erhältlichen Fauteuil LC2 von Le Corbusier aufwiesen. Ein Foto dieser Fauteuils in der Hotellobby wurde auf der Website des Austria Trend Hotels veröffentlicht.
Bei den Le Corbusier Fauteuils handelt es sich um Werke der angewandten Kunst. Ein im Internet veröffentlichtes Foto, auf dem die nachgebildeten Fauteuils klar zu erkennen sind, verletzt deswegen das Zurverfügungsstellungsrecht des Urhebers. Dass es sich bei diesen Fauteuils um Nachahmungen und nicht um das Originalwerk handelt, schließt eine Verletzung nicht aus; dazu reicht es aus, wenn annähernd der sinnliche Eindruck des Originalwerks in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen vermittelt wird (4 Ob 61/16y).