Gericht verbietet Kurz einstweilig Spendenvorwurf an SPÖ
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler hat heute einen ersten Erfolg vor Gericht gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz vermeldet: Ihm wurde per einstweiliger Verfügung verboten, zu behaupten, dass Hans Peter Haselsteiner der SPÖ 100.000 Euro gespendet habe. Kurz hatte das im ORF-„Sommergespräch“ gesagt, die SPÖ klagte auf Unterlassung. Die ÖVP kündigte Rechtsmittel gegen die Verfügung an.
Mit der einstweiligen Verfügung gewann die SPÖ eine erste Etappe im Gerichtsverfahren. Dem ÖVP-Chef wird, zitierte Niedermühlbichler aus der Verfügung, „ab sofort und bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Unterlassungsanspruch verboten, die Behauptung, die SPÖ trete zwar einerseits für eine Spendenobergrenze ein, nehme aber gleichzeitig von Herrn Haselsteiner deutlich mehr Geld an, nämlich hunderttausend Euro und vielleicht bleibe es nicht dabei, oder sinngleiche Äußerungen, aufzustellen und/oder zu verbreiten“ (orf.at).
Die ÖVP wird gegen diese allerdings vorgehen und Rechtsmittel einlegen. Außerdem will die ÖVP beantragen, „dass alle Spender und Vereinskonstruktionen der SPÖ offengelegt werden, damit die Wahrheit ans Tageslicht kommt“.
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