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Strache widerruft Vorwürfe gegen Grüne

„Strache hatte in einem TV-Duell gegen Grünen-Chefin Eva Glawischnig den Vorwurf erhoben, die Ökopartei habe im Jahr 1993 aus libyschen Quellen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Grünen waren bis zum Oberlandesgericht gezogen, um gegen Straches Anschüttung eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Das Gericht vermisste Beweise, welche die Behauptung wahrscheinlich machen würden. Demnach hat Strache einen entsprechenden Widerruf via ATV, auf Facebook und auf Twitter zu veröffentlichen.“

 

GIS, GIS und nochmal GIS

Heute habe ich mich also selbst angezeigt; nicht weil ich etwas verbrochen habe, sondern weil ich etwas nicht verbrochen habe. Konkret: ich habe der GIS nicht mitgeteilt, ob ich zu Hause Radio und Fernsehen über das Internet beziehe.

Das geht die GIS nämlich nichts an. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon im Sommer klar gestellt, dass der Empfang von Radio und Fernsehen ausschließlich über das Internet nicht Rundfunk ist, und dass man dafür deswegen auch keine Rundfunkgebühr zahlen muss. Und wo keine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, muss man natürlich auch keine Meldung machen und auch keine Auskunft darüber geben, ob man Radio und Fernsehen zu Hause über das Internet bezieht.

Wieso die GIS auch Monate später noch wissen will, ob ich Radio und Fernsehen über das Internet beziehe? Ich weiß es nicht. Vielleicht war man einfach zu faul dafür, neue Formulare zu drucken. Aber mit einem Vielleicht sollte man in einem Rechtsstaat eigentlich nicht leben müssen. Man sollte mit Sicherheit wissen, was man tun muss und was nicht.

Schließlich verlangt der auch Staat von seinen Bürgern genau das: dass sie alle Gesetze kennen und sich daran auch halten. Man wird von staatlichen Behörden wohl dasselbe erwarten dürfen, wenn sich diese nicht in dieselbe Schublade stecken lassen wollen wie diverse Unternehmen, die das Abzocken der Schwächeren zur Perfektion gebracht haben.

Keine GIS für Computer mit Internet-Anschluss

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifieren sind. Daher muss dafür auch keine Rundfunkgebühr (GIS) bezahlt werden.

Schon im Jahr 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass grundlos bezahlte Rundfunkgebühren zeitlich unbegrenzt zurück gefordert werden können (2010/17/0022).

 

Einstweilige Verfügung gegen Strache erwirkt

„Etappensieg für den „Kurier“: Die Zeitung erwirkte vor dem Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Heinz-Christian Strache. Laut „Kurier“ wird dem FPÖ-Chef ab sofort die Behauptung untersagt, dass die Zeitung gestellte Lichtbilder veröffentliche und dass Fotograf Jürg Christandl gestellte Fotos herstelle.

Strache hatte damals sowohl in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ am Sonntag als auch in der „ZiB 2“ am Mittwoch von einer inszenierten Aufnahme gesprochen. Journalisten hätten dieses Foto „geschickt eingefädelt“, behauptete er. Zum Zeitpunkt des FPÖ-Protests wären nämlich gar keine Flüchtlingskinder anwesend gewesen.

„Kurier“-Fotograf Christandl selbst wies den Vorwurf der Manipulation bereits kurz nach der Sendung zurück: „Das stimmt natürlich nicht und macht mich sprachlos“, meinte er danach zur APA. „Ich und ein paar andere Fotografen sind da gestanden. Es war schon relativ am Ende der Protestaktion. Auf einmal sind diese Flüchtlinge Richtung Flüchtlingsheim vorbeigegangen, weil die FPÖ ja den Zugang blockiert hat. Ich sehe das, reiße instinktiv die Kamera hoch und drücke zehnmal drauf. Die Flüchtlinge haben auch nicht posiert. Das war in vier Sekunden vorbei.“ (Quelle: http://derstandard.at/2000018646585/Kurier-Foto-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Strache?ref=nl)