Schmerzengeld nach Verkehrsunfall in Portugal

Mein Mandant wurde in Portugal auf einem Gehweg von einem Fahrzeug, das bei Rot in eine Kreuzung einfuhr, gegen eine Wand gedrückt wurde, und erlitt dadurch einen Schienbeinbruch und einen Knöchelbruch erlitt. In dem in Österreich nach Portugiesischem Recht geführten Verfahren wurden ihm jetzt 15.000,– Euro Schmerzengeld zugesprochen. Nach österreichischem Recht wäre das Schmerzengeld ein wenig höher ausgefallen.

Volkshilfe-Chef wertet Facebook-Eintrag als Rufschädigung

Geschäftsführer Otto Knapp wirft dem Betriebsrat Rufschädigung vor. Der Grund ist ein Eintrag des Betriebsrates in einer (geschlossenen) Facebook-Gruppe. Darin wird auf die (wegen Krankenständen) angespannte personelle Situation hingewiesen. Es liege „einiges im Argen“ schrieb der Betriebsrat. Als Knapp die Zeile las, entließ er den gesamten Betriebsrat – neun Personen. Am Tag danach wurden acht der neun Entlassungen wieder zurückgezogen. Nur jene gegen Betriebsratsvorsitzende Isabella Haunschmid blieb aufrecht.

„Wenn das Patienten, Kunden oder die Konkurrenz lesen, müssten sie den Eindruck gewinnen, dass die Volkshilfe nicht imstande ist, die Patientenbetreuung gewährleisten zu können“, erklärt Knapps Anwalt. „Es stimmt schon, dass heuer im Jänner viele Krankenstände waren und das ist unangenehm“, gibt Knapp zu. Sein Anwalt ergänzt: „Das ist kein Betriebsgeheimnis. Aber das ist eine Rufschädigung des Unternehmens.“ (kurier.at).

Da hakt der Richter nach: „Aber somit haben wir keinen Kündigungsgrund.“ Und er merkt ebenfalls an, dass sonst in sehr freundlichen Worten über die Geschäftsführung geschrieben wurde. „Glauben Sie, wenn ich sage: ,In unserem Haus ist einiges schlimm’, dass ich ein Disziplinarverfahren bekomm’?“

Strache blitzt mit Klage ab

Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer. Auf dessen Facebook-Seite war ein Text gepostet worden, in dem es hieß, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne „beschissen aus“ und „deppert aus der Wäsch’“.

Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen, diese Äußerungen seien noch Werturteile im Rahmen der politischen Debatte und keine Ehrenbeleidigung (diepresse.at).

„Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen längeren, auf Facebook veröffentlichten Text, in dem auf den neuen Bundeskanzler Kern Bezug genommen und daraus geschlossen wurde, im Vergleich mit Kern stehe der Kläger nun schlechter dar, weil Kern ein „cooler Typ“ sei, der Kläger hingegen nur „Hass und Hetze verbreite“. Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels ergibt sich, dass sich dieser darauf bezieht, dass der Kläger durch das Auftreten von Bundeskanzler Kern nach Einschätzung des Beklagten gewissermaßen überrascht wurde und seine bisherige Strategie nun nicht mehr fortführen könne.

Vor diesem Hintergrund ist in der Auffassung der Vorinstanzen, die inkriminierten Äußerungen, der Kläger schaue „beschissen“ aus und „deppert aus der Wäsch“ seien noch Werturteile des Beklagten im Rahmen der politischen Debatte (Bewertung der überraschenden Änderung für das politische Konkurrenzverhältnis) und stellten keine Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB dar, keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken.“

„Aula“ darf KZ-Überlebende nicht mehr „Landplage“ nennen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren um einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende eine Entscheidung gegen die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Aula“ getroffen. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet.

Der OGH hielt fest, dass es den in der „Aula“ erhobenen Vorwürfen „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handle.

Einstweilige Verfügung gegen Krone und Jeannée erwirkt

Das Handelsgericht Wien hat nach STANDARD-Informationen eine einstweilige Verfügung gegen die „Krone“ und Jeannée erlassen. (derstandard.at)

Weder die „Krone“ noch Jeannée dürfen behaupten, Heinz Patzelt habe gesagt, dass eine Durchsuchung von Häftlingen durch Justizwachebeamte an der Menschenwürde der Gefangenen kratze, ihre Privatsphäre verletze oder ein zelebriertes Demütigungsritual sei.

Nach einer Razzia der Polizei in Justizanstalten Österreichs – im Beisein der „Kronen Zeitung“ – sagte Patzelt den „Salzburger Nachrichten“: „Wenn man aus einer Durchsuchung eine Medienshow macht, dann kratzt das an der Menschenwürde der Strafgefangenen. Auch sie haben eine Privatsphäre. Hier wurde aber das Signal gesendet, dass sie Menschen ohne Rechte sind.“ Weiter sprach er in Bezug auf die mediale Inszenierung von einem „öffentlich zelebrierten Demütigungsritual“.

In seiner Kolumne „Post von Jeannée“ schrieb der „Krone“-Kolumnist am 12. Februar (unten im Wortlaut): „Heinz Patzelt, würde ich Ihnen, dem Generalsekretär von Amnesty International Österreich, hier und jetzt unterstellen, dass Sie meiner Meinung nach leider nicht mehr richtig ticken … erfüllte das wahrscheinlich den Tatbestand einer (klagbaren) Ehrenbeleidigung. Zu viel der Ehre für mich!“ Und weiter: „… dann, Herr Patzelt, muss die Frage nach Ihrem Geisteszustand erlaubt sein.“

In der Ausführung des Urteils heißt es, dass die „unwahren Tatsachenbehauptungen der Beklagten ehrenbeleidigend und kreditschädigend“ seien. Dem Kläger werde eine „falsche Behauptung unterstellt“ und damit sein Ansehen „massiv geschädigt“, da er in der Öffentlichkeit als Menschenrechtsexperte bekannt sei. Und: „Darüber hinaus wird seine legitime öffentliche Kritik an der Beiziehung von Boulevardmedienvertretern zu einer Razzia nicht richtig wiedergegeben, sondern sogar in ihr Gegenteil verzerrt.“

Wie man eine Besitzstörungsklage vermeidet


Stellen Sie sich vor, Sie waren in Ihrem Urlaub gut essen, und als Sie zu Ihrem Auto zurück kommen, finden Sie folgenden Zettel auf Ihrer Windschutzscheibe.

Privatparkplatz Besitzstörungsklage

Sie schaun sich um und bemerken, dass Sie tatsächlich nicht – wie angenommen – auf dem Parkplatz des Gasthauses stehen, in dem Sie gerade essen waren sondern auf einem Privatparkplatz, der auch beschildert ist. Freilich, wer schaut schon extra auf Schilder, wenn über dem Parkplatz ein fettes Banner des Gasthauses weht, das den Eindruck entstehen lässt, Sie parken richtig?

Der Zettel ist freilich gar mysteriös gehalten, mit Ausnahme einer Konto- und einer Handynummer und einem Nachnamen (Herr X) gibt er keinen Aufschluss darüber, mit wem Sie es eigentlich zu tun haben. Die Kontonummer könnte genauso gut einem Betrüger gehören, der dort wahllos Zettel verteilt.

Also schreiben Sie dem Herrn X eine SMS und ersuchen ihn um Bekanntgabe der Firma der Hausverwaltung, die er Ihnen an eine Ihrer Email Adressen schicken soll. Das macht er dann auch tatsächlich, und es stellt sich heraus, Herr X hat mit der Hausverwaltung nichts zu tun, das Konto ist sein Privatkonto, und der Parkplatz, auf dem Sie stehen, ist angeblich sein Privatparkplatz.

Sie haben also tatsächlich den Besitz von Herrn X gestört, weil Sie auf seinem Parkplatz ohne seine Zustimmung geparkt haben. Aber müssen Sie ihm deswegen 150,– Euro zahlen? Wohl kaum.

Was also tun? Die 150,– Euro bezahlen? Gar nichts unternehmen?

Bezahlen Sie, war das ein teures Abendessen.

Bezahlen Sie nicht, und unternehmen nichts, riskieren Sie, dass Herr X Sie auf Besitzstörung klagt.

Die 150,– Euro wird er dann zwar nicht bekommen, aber Sie werden ihm die Prozesskosten ersetzen müssen.

Zur Sicherheit lieber in einen Rechtsanwalt investieren, der sich damit auskennt.

Wieso viele Rechtsanwälte teuer sind

Gestern war es wieder einmal soweit: meine Effizienzalarmglocken läuteten. Grund dafür war folgendes Email eines Kollegen, den ich vorher dazu aufgefordert habe, dass sein Klient endlich zahlen soll.

„Sehr geehrter Herr Kollege!
In obiger Angelegenheit gestatte ich mir mitzuteilen, dass das Vollmachtsverhältnis mit Herrn X zur Auflösung gebracht wurde. Ich darf Sie daher höflichst ersuchen, sich direkt an diesen zu wenden.“

Jetzt ist es bei uns Rechtsanwälten sprichwörtlich so, dass Zeit Geld ist. Das, was gesagt werden kann, kann auch klar gesagt werden. Dafür brauche ich keinen Wittgenstein, der mir diese einfache Lebensweisheit als große philosophische Entdeckung verkaufen möchte.

Wer etwas nicht klar sagen kann, kostet mehr. Verträge werden dadurch länger als notwendig, Eingaben bei Gerichten und Behörden werden dicker und werden deswegen auch weniger gerne gelesen. Die Erfolgsquote sinkt. Kurz gesagt: Er ist zu teuer.

„Sehr geehrter Herr Kollege! Ich habe das Vollmachtsverhältnis zu Herrn X aufgelöst. Bitte wenden Sie sich direkt an ihn“.

In der Kürze liegt die Würze.

Die undurchschaubare Prozessstrategie

Vorgestern war es wieder einmal soweit; der Prozessgegner ließ sich nicht in die Karten schauen. Mit eiskaltem Pokerface sass er mir gegenüber und sagte: „Ich zahle 500,– Euro, wenn die Sache dann erledigt ist“.

Ich lächle und sage: „Sicher nicht“. Es ging um 4.300,– Euro an offener Pacht, die er meiner Mandantin schuldete. Mit 2.500,– Euro wäre sie vor dem Prozess auch noch zufrieden gewesen, aber jetzt nach dem ganzen Ärger des Prozesses… Ich sage „Wissen Sie was, die 2.500,– Euro wollten Sie nicht bezahlen, also wollen wir jetzt den ganzen offenen Betrag. Und keinen Euro weniger.“

Das Pokerface reagiert überrascht, sein Anwalt beugt sich zu ihm rüber, flüstert ihm etwas ins Ohr und sagt: „Ich muss das mit meinem Klienten kurz draußen besprechen“.

Die Tür zum Verhandlungssaal geht wieder auf, der Gegner – gar nicht mehr Pokerface – setzt sich wieder hin. „Mein Klient wäre bereit, 3.500,– Euro zu bezahlen, in Raten.“

Und so wurde die Sache dann auch beendet. Strategen unter sich.

Schmerzengeld nach Mordversuch


Stell Dir vor, Du wirst auf dem Heimweg von einem Irren niedergestochen, dabei lebensgefährlich verletzt und so traumatisiert, dass Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Mit wieviel Schmerzengeld kannst Du in Österreich in so einem Fall rechnen?