Datenschützer und Anwältin klagen Sobotka

Die Kritik am geplanten Sicherheitspaket sei ein „Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher“. Mit dieser Aussage sorgte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) für Aufsehen. Der ehemalige Grüne Peter Pilz hat diesbezüglich bereits einen Misstrauensantrag gegen Sobotka angekündigt. In Kürze sollen nun auch mehrere Klagen folgen.

Eingebracht werden sie von den Datenschützern von Epicenterworks (vormals AK Vorrat) und Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer, wie am Freitag im Anschluss an den Nationalen Sicherheitsrat bei einer Pressekonferenz bekannt wurde (derstandard.at).

Die Kläger werfen dem Innenminister üble Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor. In den nächsten zehn Tagen sollen daher insgesamt vier Klagen – zwei strafrechtliche und zwei zivilrechtliche – eingebracht werden.

Westenthaler geht gegen User vor, die Tweet von Kern-Sohn teilten

Mehrere Twitter-Nutzer haben in den vergangenen Tagen Post von der Anwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer erhalten. Sie alle hatten am 15. August einen Tweet von Kanzlersohn Niko Kern geteilt, in dem dieser an „Schandtaten des inneren ÖVP/FPÖ-Zirkels“ erinnerte.

Angehängt war eine Grafik aus dem „Kurier“, in der Gerichtsurteile und laufende Prozesse gegen Politiker, Berater und Lobbyisten aus der letzten ÖVP-BZÖ-Regierung aufgelistet waren. Darunter eben auch Westenthaler, der laut dieser Grafik wegen „Untreue und Betrugs“ zu „10 Monaten unbedingt“ verurteilt worden sei (derstandard.at).

Doch tatsächlich hat Westenthaler gegen dieses Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Rechtsmittel erhoben, weshalb die Verurteilung nicht rechtskräftig ist. Deshalb wirft er den Beklagten vor, die Unschuldsvermutung verletzt zu haben. Westenthaler will von ihnen hohe Entschädigungszahlungen.

Wiener nach politischem Facebook-Video in Arbeitskleidung gekündigt

Ein junger Wiener Familienvater ist wegen eines Facebook-Videos gekündigt worden, in dem er sich bei Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) über den Umgang mit einem verdächtigen Flüchtling beschwerte.

Er fragte die beiden Politiker, warum sich ein Afghane, dem die versuchte Vergewaltigung einer jungen Frau vorgeworfen wird, auf freiem Fuß befindet (diese Entscheidung oblag freilich den Justizbehörden). Mittlerweile wurde der 18-jährige Afghane doch verhaftet. Er war nach einer ersten Festnahme unmittelbar nach der Tat wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Das hatte Patrick F. aufgeregt, der deshalb ein Video auf Facebook gestellt hatte (derstandard.at).

Das über 86.000 Mal gesehene Video, das im Netz schnell viral wurde, führte laut „Heute“ zur Kündigung von F. Er soll seinem Arbeitgeber, der GWS Krankenbeförderungs GesmbH, mit dem Video „geschadet“ haben. Im Video trug F. ein Poloshirt, auf dem das Logo der GWS klar erkennbar ist.

Der GWS Krankenbeförderung GmbH droht nun eine Welle an Kritik in sozialen Medien – erste negative Bewertungen finden sich bereits auf Facebook und Google. Die FPÖ hat indes angekündigt, F. einen Anwalt zur Verfügung zu stellen.

FPÖ muss ORF-Journalisten 17.000 Euro zahlen

Im schier endlosen Verfahren des ORF-Journalisten Ed Moschitz gegen die FPÖ hat nun wieder das Oberlandesgericht Wien gesprochen. Es wies die Berufung der FPÖ ab. Zugleich wurde die Entschädigung an Moschitz erhöht, er erhält nun 17.000 Euro.

Moschitz hatte sich gegen Vorwürfe der FPÖ gewehrt, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine „Am Schauplatz“-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010 (derstandard.at).

Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Darauf wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt, und Moschitz bekam recht: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht und verurteilte die Partei wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung.

Dem schloss sich das OLG am Mittwoch an. Zugleich gab es der Berufung von Moschitz recht und erhöhte die Entschädigungssumme. Von der FPÖ gab es am Mittwoch vorerst keine Stellungnahme.

Fellner blitzt bei OGH ab

Ein Onlinemedium kann juristisch nicht für rechtswidrige Userpostings verantwortlich gemacht werden, wenn es solche rechtzeitig löscht und sie nicht provoziert. Mit diesem Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Unterlassungsanspruch Wolfgang Fellners gegen den STANDARD abgewiesen.

Üblicherweise würden Leser nicht davon ausgehen, dass Postings die Meinung des Mediums widerspiegeln, entschied der OGH. Er stellte außerdem fest, dass ein händisches Freischalten sämtlicher Postings die Möglichkeiten zum freien Meinungsaustausch über Gebühr einschränken würde (derstandard.at).

In der Frage der Herausgabe von Userdaten gab der OGH hingegen Fellner recht: Ein Medium muss Name und Anschrift eines Users schon dann herausgeben, wenn der Erfolg einer Klage wegen dessen Postings „möglich“ oder „nicht auszuschließen“ ist.

Fellner war vor Gericht gegangen, weil er von verschiedenen Usern als „Vollidiot“ und „Charakterschwein“ bezeichnet sowie mit Joseph Goebbels verglichen worden war. Der Unternehmer (Mediengruppe Österreich) hatte den STANDARD unmittelbar auf Unterlassung dieser Äußerungen geklagt, ohne zuvor zur Löschung aufzufordern.

Hassposting: FPÖ-Klub haftet als Host-Provider

Auf der Facebook-Seite der FPÖ war am 25. Juli 2016 ein Beitrag über den Sprengstoffanschlag von Ansbach in Bayern erschienen, den ein Facebook-Nutzer am Tag darauf mit folgenden Worten kommentierte: „Was meint der enthirnte grüne Psychopath Walser dazu???“

Gemeint war der Abgeordnete Harald Walser, jedes Facebook-Mitglied konnte den diffamierenden Kommentar lesen. Der FPÖ-Klub hat das Posting erst neun Tage später gelöscht. Und damit zu spät, bestätigte der OGH (diepresse.com).

Strache blitzt mit Klage ab

Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer. Auf dessen Facebook-Seite war ein Text gepostet worden, in dem es hieß, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne „beschissen aus“ und „deppert aus der Wäsch’“.

Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen, diese Äußerungen seien noch Werturteile im Rahmen der politischen Debatte und keine Ehrenbeleidigung (diepresse.at).

„Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen längeren, auf Facebook veröffentlichten Text, in dem auf den neuen Bundeskanzler Kern Bezug genommen und daraus geschlossen wurde, im Vergleich mit Kern stehe der Kläger nun schlechter dar, weil Kern ein „cooler Typ“ sei, der Kläger hingegen nur „Hass und Hetze verbreite“. Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels ergibt sich, dass sich dieser darauf bezieht, dass der Kläger durch das Auftreten von Bundeskanzler Kern nach Einschätzung des Beklagten gewissermaßen überrascht wurde und seine bisherige Strategie nun nicht mehr fortführen könne.

Vor diesem Hintergrund ist in der Auffassung der Vorinstanzen, die inkriminierten Äußerungen, der Kläger schaue „beschissen“ aus und „deppert aus der Wäsch“ seien noch Werturteile des Beklagten im Rahmen der politischen Debatte (Bewertung der überraschenden Änderung für das politische Konkurrenzverhältnis) und stellten keine Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB dar, keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken.“

Strache darf nicht als Arsch beschimpft werden

Der Oberste Gerichtshof verbietet eine öffentliche Beschimpfung von FPÖ-Obmann Strache auf Facebook als Arsch. Vor einigen Jahren hatte er toleriert, den Politiker in einer Karikatur als „Arsch mit Ohren“ zu bezeichnen.

„Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als ,Arsch‘ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten.“ Mit diesen Worten bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Unterlassungsurteil gegen einen SPÖ-Lokalpolitiker, der FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache rüde beschimpft hatte (diepresse.at).

„Zur öffentlichen Debatte trägt diese Verwendung eines ordinären Schimpfwortes in keiner Weise bei“, begründet das Höchstgericht seinen Beschluss. „Tatort“ war die Online-Plattform Facebook. Dort hatte Christoph Baumgärtel, Arzt und stellvertretender Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf, mit einem Posting ein Foto kommentiert, das bei einer Anti-Flüchtlings-Demonstration der FPÖ in Floridsdorf entstanden war. Es zeigte Strache und eine Bekannte Baumgärtels, was diesen zum öffentlich einsehbaren Kommentar veranlasste: „Nicht dein Ernst . . . wir kämpfen gegen diesen Arsch, und du lässt dich mit dem fotografieren . . .“

Hass-Kommentare: Niederlage für unzensuriert.at

Die FPÖ-nahe Webseite unzensuriert.at muss 2.000 Euro Entschädigung an die Profil-Redakteurin Christa Zöchling zahlen. Das Landesgericht für Strafsachen Wien urteilte, dass das Onlinemedium für zwei herabwürdigende User-Postings auf seiner Seite haftet.

In einem Kommentar hieß es über Zöchling: „Schade, das es keine gaskammern mehr gibt!!“ In einem anderen Posting wurde detailliert beschrieben, wie mit Zöchlings Fotos „Schießübungen“ durchzuführen seien und sie so als „Zielscheibe“ zu verwenden sei (derstandard.at).

Laut Gericht habe unzensuriert.at seine Sorgfaltspflicht als Medienunternehmen verletzt, da es diese Postings elf Tage lang ohne Eingriff hat stehen lassen.

Gegen die unbekannten Verfasser dieser Postings wurde überdies Anzeige wegen gefährlicher Drohung und Wiederbetätigung eingebracht. Das Urteil gegen unzensuriert.at ist noch nicht rechtskräftig.

„Aula“ darf KZ-Überlebende nicht mehr „Landplage“ nennen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren um einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende eine Entscheidung gegen die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Aula“ getroffen. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet.

Der OGH hielt fest, dass es den in der „Aula“ erhobenen Vorwürfen „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handle.