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Schmerzengeld bei Verkehrsunfall in Portugal

Mein Mandant ist in Portugal auf einem Gehsteig angefahren und gegen eine Wand gedrückt worden, wodurch er schwer verletzt worden ist. Er hat durch diesen Unfall einen Bruch des körperfernen Schienbeinabschnittes mit Ausbruch eines proximalen Keils mit entsprechender Verschiebung und einen Bruch des Außenknöchels mit Teilverrenkung des Sprungbeines nach außen erlitten. Der Grad der Invalidität hat 16 % des Beinwertes betragen.

Als Dauer- und Spätfolgen gibt es eine Bewegungseinschränkung im oberen und unteren Sprunggelenk, weiters ist von einer vermehrten und vorzeitigen Abnützung im Bereich des oberen, aber auch des unteren Sprunggelenkes als Spätfolge
auszugehen. Eine weitere Dauerfolge besteht in der Narbenbildung im Bereich des inneren und äußeren körperfernen
Unterschenkel- und Knöchelabschnittes, welche ein kosmetisch zufriedenstellendes Ergebnis ohne eine daraus resultierende funktionelle Beeinträchtigung hatte.

Das Alleinverschulden an diesem Verkehrsunfall lag beim den Lenker des Unfallfahrzeuges.

Das Landesgericht Wien hat meinem Mandanten dafür schließlich 15.000,- Euro an Schmerzengeld, 4.000,- für Pflege- und Haushaltshilfe und 978,– Euro für die Kosten einer Physiotherapie zugesprochen.

Das Schmerzengeld wurde dabei nach Portugiesischem Recht bemessen; nach österreichischem Recht wäre es ein wenig höher ausgefallen.

Tipp: Bei Verkehrsunfällen innerhalb der Europäischen Union kann der Geschädigte die Haftpflichtversicherung vor dem Gericht des Ortes klagen, an dem er seinen Wohnsitz hat, wenn die Versicherung im Hoheitsgebiet auch nur eines Mitgliedsstaats ansässig ist. Die Ansprüche des Unfallopfers sind unabhängig davon nach dem Recht des Mitgliedsstaates zu beurteilen, in dem der Unfall passiert ist.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall in Portugal. 

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