Meine Mandantin hat ihr Auto versehentlich auf einem Privatparkplatz geparkt, den sie für den Parkplatz eines Gasthauses gehalten hat, in dem sie zu einem Abendessen verabredet war. Als sie wieder aus dem Gasthaus gekommen ist, hat sie in der Windschutzscheibe ihres Autos einen Zettel vorgefunden, mit dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr Auto auf einem Privatparkplatz gestanden und deswegen fotografiert worden ist und dass ihr Kennzeichen notiert worden ist. Sollte sie nicht innerhalb von 10 Tagen 150,- Euro auf ein bestimmtes Konto einzahlen, werde eine Besitzstörungsklage eingebracht.
Aber welche Ansprüche hat der Eigentümer des Parkplatzes im Fall einer solchen Besitzstörung?
Er hat einen Anspruch darauf, dass meine Mandantin in Zukunft nicht noch einmal eigenmächtig auf seinem Parkplatz parkt.
Hätte er einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt, hätte er einen Anspruch darauf, dass meine Mandantin ihm die dadurch entstandenen tarifmäßigen Kosten ersetzt.
Den Zettel in der Windschutzscheibe hat der Eigentümer des Parkplatzes aber selbst geschrieben.
Ich habe ihm deswegen ein entsprechendes Schreiben geschickt, mit dem sichergestellt worden ist, dass er mit einer Besitzstörungsklage keinen Erfolg haben würde. Bezahlt hat ihm meine Mandantin keinen Cent.
Mit diesem Schreiben war die Sache dann auch erledigt.
Tipp: Bei Drohungen mit einer Besitzstörungsklage immer mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts prüfen, ob eine Besitzstörung wirklich vorliegt und falls ja, welche Ansprüche überhaupt bestehen.
Ich unterstütze Sie gerne bei der rechtssicheren Abwehr der erhobenen Forderungen nach einer Besitzstörung.