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Christian Hafenecker klagt Armin Wolf an

Der Generalsekretär der FPÖ, Christian Hafenecker hat den ZIB Anchor Armin Wolf wegen einer in der ZIB getätigten Außerung wegen übler Nachrede angeklagt. Im Fall einer Verurteilung droht Wolf eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe.

Der Vorfall hat sich im Zuge eines Interviews Hafeneckers in der ZIB abgespielt, in dem Hafenecker Wolf zuerst unterstellt hat, dass er dauernd irgendwelche linken Extremisten einladen würde, die dem Herrn Kickl dann das Wahlrecht, das passive Wahlrecht absprechen würden. Er würde lieber Wolf Einladungspolitik besprechen.

Wolf hat darauf geantwortet, dass er keine Menschen einladen würde, die völligen wissenschaftlichen Unsinn im Studio von sich geben würden.

Hafenecker hat dann nachgelegt und Wolf unterstellt, dass dieser in der ZIB gefakte Experten auftreten lässt, und Armin Wolf hat darauf dann geantwortet, dass das eine Lüge ist.

Für jeden normalen ZIB Seher war klar, dass Armin Wolf damit ausdrücken wollte, dass die Unterstellungen Hafeneckers nicht wahr sind.

Der Tatbestand der üblen Nachrede wurde dadurch nicht erfüllt. Meiner Meinung nach wird Hafenecker mit seiner Privatanklage deshalb keinen Erfolg haben.

Tipp: Keine Unwahrheiten von sich geben, dann muss man auch nicht damit rechnen, dass andere diese Unwahrheiten als „Lüge“ bezeichnen.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Abwehr ungerechtfertiger Privatanklagen wegen übler Nachrede.

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