Wie man eine Besitzstörungsklage vermeidet
Stellen Sie sich vor, Sie waren in Ihrem Urlaub gut essen, und als Sie zu Ihrem Auto zurück kommen, finden Sie folgenden Zettel auf Ihrer Windschutzscheibe. Privatparkplatz – Besitzstörungsklage.
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Stellen Sie sich vor, Sie waren in Ihrem Urlaub gut essen, und als Sie zu Ihrem Auto zurück kommen, finden Sie folgenden Zettel auf Ihrer Windschutzscheibe. Privatparkplatz – Besitzstörungsklage.
Heute habe ich mich also selbst angezeigt; nicht weil ich etwas verbrochen habe, sondern weil ich etwas nicht verbrochen habe. Konkret: ich habe der GIS nicht mitgeteilt, ob ich zu Hause Radio und Fernsehen über das Internet beziehe.
Gestern war es wieder einmal soweit: meine Effizienzalarmglocken läuteten. Grund dafür war folgendes Email eines Kollegen, den ich vorher dazu aufgefordert habe, dass sein Klient endlich zahlen soll.
Für Computer mit Internet-Anschluss muss derzeit keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden.
„Etappensieg für den „Kurier“: Die Zeitung erwirkte vor dem Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Heinz-Christian Strache. Laut „Kurier“ wird dem FPÖ-Chef ab sofort die Behauptung untersagt, dass die Zeitung gestellte Lichtbilder veröffentliche und dass Fotograf Jürg Christandl gestellte Fotos herstelle.“
„Strache, beziehungsweise sein Rechtsvertreter, forderte am 1. Februar, Freitag, 2013 Öllinger per Mail auf, dieses Posting zu löschen. Öllinger konsultierte am 4. Februar einen Juristen, um Rat einzuholen, wie er mit der Aufforderung zur Löschung umgehen solle. Das beanstandete Posting wurde schließlich am 5. oder 6. Februar gelöscht.“
Gestern war es wieder einmal soweit; der Prozessgegner ließ sich nicht in die Karten schauen. Mit eiskaltem Pokerface sass er mir gegenüber und wartete auf meine Reaktion. Die dann lautete: „Sicher nicht.“
„Der „Kurier“ wird FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf Kreditschädigung klagen. Dies bestätigte „Kurier“-Chefredakteur Helmut Brandstätter dem „Standard“. Grund dafür ist das Foto von Jürg Christandl vor dem Aslyquartier in Erdberg.“
Stell Dir vor, Du wirst auf dem Heimweg von einem Irren niedergestochen, dabei lebensgefährlich verletzt und so traumatisiert, dass Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Mit wieviel Schmerzengeld kannst Du in Österreich wohl rechnen?
„Diese Nacktfotos entgingen auch Landesschulrat Fritz Enzenhofer nicht, und er zog schließlich die Konsequenzen. Der vertragsbedienstete Lehrer wurde gekündigt. Doch das ließ sich der Mann nicht gefallen. Er zog vors Arbeitsgericht und bekam recht.“
Das kommt davon, wenn das „Ansehen des Standes“ wichtiger ist als die Frage, ob der Lehrer ein guter Lehrer ist oder nicht.