Klage gegen Report24 nach Veröffentlichung von Partezettel

Der Gemeindearzt von St. Pantaleon brach im letzten Jahr in seiner Ordination zusammen und starb. Ein anonymer Patient soll zu „Report24“ gesagt haben, der Gemeindearzt habe ihm erzählt, dass er pumperlgesund und dreimal geimpft sei.

Grund genug für „Report24“, in einem Artikel zu behaupten, dass der Gemeindearzt nach der dritten Impfung unerwartet verstorben sei, obwohl es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass der Tod in irgendeinem Zusammenhang mit der Impfung steht. Damit nicht genug, wurde in diesem Artikel auch der Partezettel samt vollem Namen des Verstorbenen veröffentlicht.

Der Sohn des Verstorbenen klagt „Report24“ jetzt wegen dieses geschmacklosen Artikels, da er die Persönlichkeitsrechte seines Vaters verletzt sieht. Wogegen sich die Klage konkret richtet, ist leider nicht bekannt.

Tipp vom Medienanwalt: Das Recht auf Ehre kann nach dem Tod als postmortales Persönlichkeitsrecht geschützt sein. Das gilt auch für das Recht auf Namensanonymität und das Recht auf Privatsphäre. Beide dürften mit diesem Artikel verletzt worden sein.

Schmitt und oe24.at müssen Behauptung zu Ibiza-Video unterlassen

Richard Schmitt und oe24.at müssen die Behauptung unterlassen, dass der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung oder deren Journalisten das Ibiza-Video gekauft hätten. Nachdem bereits eine einstweilige Verfügung gegen sie erlassen wurde, wurde vor dem Handelsgericht Wien ein Vergleich geschlossen, in dem sie sich nicht nur zur Unterlassung sondern auch zur Veröffentlichung des Vergleichs auf ihren Twitter-Konten verpflichtet haben.

Tipp vom Medienanwalt: Wenn es um die Richtigkeit einer Behauptung geht, der Wahrheitsbeweis aber nicht erbracht werden kann, bringt es nichts, das Verfahren bis zum bitteren Ende zu führen. Ein gut formuliertes Vergleichsangebot ist in so einem Fall wirtschaftlich vernünftiger als das Verteidigen eines verlorenen Postens.