Kärntner FPÖ-Politiker muss Ingrid Thurnher 3.000 Euro zahlen

Der Kärntner Landtagsabgeordnete Harald Trettenbrein (FPÖ) muss Ingrid Thurnher 3.000 Euro an Schadenersatz wegen eines Facebook-Postings bezahlen. Thurnher hatte ursprünglich 4.000 Euro gefordert, weil Trettenbrein ihr Bild mit einem falschen Zitat geteilt hatte, dass Thurnher Alexander Van der Bellen im Präsidentschaftswahlkampf unterstütze. Das Gericht sieht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Journalistin, die durch das Posting auch eine „empfindliche Kränkung“ erlitten habe (derstandard.at).

 

Sportgeschäft verlangt nach negativer Online-Bewertung 1200 Euro

Ein 24-jähriger Oberösterreicher besuchte in Begleitung seines Vaters ein Sportgeschäft im oberösterreichischen Pasching, um ein Fitnessgerät für zuhause zu kaufen. Der junge Mann war von der Beratung enttäuscht und hatte das Gefühl, dass diese bloß versuchte, die teuersten Produkte zu verkaufen. Mehrere Monate später kehrte er ins Geschäft zurück, war aber wieder nicht zufrieden mit dem Service.

Deswegen gab der 24-jährige dem Geschäft auf Google eine negative 1-Stern-Bewertung, ohne diese weiter zu begründen. Kurz darauf bekam er eine Facebook-Nachricht vom Geschäftsführer des Sportgeschäfts. Der wollte in einer freundlich formulierten Mitteilung wissen, wieso der enttäuschte Kunde diese Auswahl getroffen hatte (derstandard.at).

Der Oberösterreicher ignorierte die Nachricht allerdings – und bekam kurze Zeit später per Post einen Anwaltsbrief, in dem 1200 Euro für die schlechte Bewertung verlangt wurden – gedroht wurde mit einer Klage. Weiters wurde er dazu aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, welche von ihm verlangte, die Bewertung zu löschen.