Hassposting: FPÖ-Klub haftet als Host-Provider

Auf der Facebook-Seite der FPÖ war am 25. Juli 2016 ein Beitrag über den Sprengstoffanschlag von Ansbach in Bayern erschienen, den ein Facebook-Nutzer am Tag darauf mit folgenden Worten kommentierte: „Was meint der enthirnte grüne Psychopath Walser dazu???“

Gemeint war der Abgeordnete Harald Walser, jedes Facebook-Mitglied konnte den diffamierenden Kommentar lesen. Der FPÖ-Klub hat das Posting erst neun Tage später gelöscht. Und damit zu spät, bestätigte der OGH (diepresse.com).

Strache blitzt mit Klage ab

Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer. Auf dessen Facebook-Seite war ein Text gepostet worden, in dem es hieß, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne „beschissen aus“ und „deppert aus der Wäsch’“.

Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen, diese Äußerungen seien noch Werturteile im Rahmen der politischen Debatte und keine Ehrenbeleidigung (diepresse.at).

„Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen längeren, auf Facebook veröffentlichten Text, in dem auf den neuen Bundeskanzler Kern Bezug genommen und daraus geschlossen wurde, im Vergleich mit Kern stehe der Kläger nun schlechter dar, weil Kern ein „cooler Typ“ sei, der Kläger hingegen nur „Hass und Hetze verbreite“. Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels ergibt sich, dass sich dieser darauf bezieht, dass der Kläger durch das Auftreten von Bundeskanzler Kern nach Einschätzung des Beklagten gewissermaßen überrascht wurde und seine bisherige Strategie nun nicht mehr fortführen könne.

Vor diesem Hintergrund ist in der Auffassung der Vorinstanzen, die inkriminierten Äußerungen, der Kläger schaue „beschissen“ aus und „deppert aus der Wäsch“ seien noch Werturteile des Beklagten im Rahmen der politischen Debatte (Bewertung der überraschenden Änderung für das politische Konkurrenzverhältnis) und stellten keine Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB dar, keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken.“

Strache darf nicht als Arsch beschimpft werden

Der Oberste Gerichtshof verbietet eine öffentliche Beschimpfung von FPÖ-Obmann Strache auf Facebook als Arsch. Vor einigen Jahren hatte er toleriert, den Politiker in einer Karikatur als „Arsch mit Ohren“ zu bezeichnen.

„Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als ,Arsch‘ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten.“ Mit diesen Worten bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Unterlassungsurteil gegen einen SPÖ-Lokalpolitiker, der FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache rüde beschimpft hatte (diepresse.at).

„Zur öffentlichen Debatte trägt diese Verwendung eines ordinären Schimpfwortes in keiner Weise bei“, begründet das Höchstgericht seinen Beschluss. „Tatort“ war die Online-Plattform Facebook. Dort hatte Christoph Baumgärtel, Arzt und stellvertretender Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf, mit einem Posting ein Foto kommentiert, das bei einer Anti-Flüchtlings-Demonstration der FPÖ in Floridsdorf entstanden war. Es zeigte Strache und eine Bekannte Baumgärtels, was diesen zum öffentlich einsehbaren Kommentar veranlasste: „Nicht dein Ernst . . . wir kämpfen gegen diesen Arsch, und du lässt dich mit dem fotografieren . . .“