Strache widerruft Vorwürfe gegen Grüne

„Strache hatte in einem TV-Duell gegen Grünen-Chefin Eva Glawischnig den Vorwurf erhoben, die Ökopartei habe im Jahr 1993 aus libyschen Quellen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Grünen waren bis zum Oberlandesgericht gezogen, um gegen Straches Anschüttung eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Das Gericht vermisste Beweise, welche die Behauptung wahrscheinlich machen würden. Demnach hat Strache einen entsprechenden Widerruf via ATV, auf Facebook und auf Twitter zu veröffentlichen.“

 

Wie man eine Besitzstörungsklage vermeidet


Stellen Sie sich vor, Sie waren in Ihrem Urlaub gut essen, und als Sie zu Ihrem Auto zurück kommen, finden Sie folgenden Zettel auf Ihrer Windschutzscheibe.

Privatparkplatz Besitzstörungsklage

Sie schaun sich um und bemerken, dass Sie tatsächlich nicht – wie angenommen – auf dem Parkplatz des Gasthauses stehen, in dem Sie gerade essen waren sondern auf einem Privatparkplatz, der auch beschildert ist. Freilich, wer schaut schon extra auf Schilder, wenn über dem Parkplatz ein fettes Banner des Gasthauses weht, das den Eindruck entstehen lässt, Sie parken richtig?

Der Zettel ist freilich gar mysteriös gehalten, mit Ausnahme einer Konto- und einer Handynummer und einem Nachnamen (Herr X) gibt er keinen Aufschluss darüber, mit wem Sie es eigentlich zu tun haben. Die Kontonummer könnte genauso gut einem Betrüger gehören, der dort wahllos Zettel verteilt.

Also schreiben Sie dem Herrn X eine SMS und ersuchen ihn um Bekanntgabe der Firma der Hausverwaltung, die er Ihnen an eine Ihrer Email Adressen schicken soll. Das macht er dann auch tatsächlich, und es stellt sich heraus, Herr X hat mit der Hausverwaltung nichts zu tun, das Konto ist sein Privatkonto, und der Parkplatz, auf dem Sie stehen, ist angeblich sein Privatparkplatz.

Sie haben also tatsächlich den Besitz von Herrn X gestört, weil Sie auf seinem Parkplatz ohne seine Zustimmung geparkt haben. Aber müssen Sie ihm deswegen 150,– Euro zahlen? Wohl kaum.

Was also tun? Die 150,– Euro bezahlen? Gar nichts unternehmen?

Bezahlen Sie, war das ein teures Abendessen.

Bezahlen Sie nicht, und unternehmen nichts, riskieren Sie, dass Herr X Sie auf Besitzstörung klagt.

Die 150,– Euro wird er dann zwar nicht bekommen, aber Sie werden ihm die Prozesskosten ersetzen müssen.

Zur Sicherheit lieber in einen Rechtsanwalt investieren, der sich damit auskennt.