Testfotos zu Beweiszwecken zulässig

Fotoaufnahmen in Geschäftsräumlichkeiten sind zulässig, wenn diese erforderlich sind, um einen Wettbewerbsverstoß zu beweisen und damit keine erhebliche Betriebsstörung verbunden ist.

Weiter zum Beitrag kommentieren August 6th, 2007