Mindestbemessungsgrundlage nur für gebietsfremde Steuerpflichtige unzulässig!

Ein Mitgliedsstaat darf die ansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen bei der Festsetzung der Einkommenssteuer nicht unterschiedlich behandeln. Er verstößt sonst gegen die Niederlassungsfreiheit.

Weiter zum Beitrag kommentieren März 27th, 2007