Namentliche Nennung in einer Pressemeldung
Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Meinungs- und Pressefreiheit einer Nachrichtenagentur das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person überwiegen, in einer Pressemitteilung nicht namentlich genannt zu werden.
Weiter zum Beitrag kommentieren Februar 21st, 2007