Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Die Installation von Videokameras am Arbeitsplatz ist nach Ansicht des OLG Wien nur zulässig, wenn dieser Eingriff in die Menschenwürde der Mitarbeiter geeignet, erforderlich und angemessen ist, um den damit verfolgten Zweck zu erreichen.
Weiter zum Beitrag kommentieren März 1st, 2007