Unternehmensrecht neu: Vertragsstrafe unterliegt Mäßigungsrecht
Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betrieb seiner Handelsgewerbes versprochen wurde, konnte vor In-Kraft-Treten des Unternehmensgesetzbuches (UGB) vom Richter nicht herabgesetzt werden, auch wenn der tatsächliche Schaden geringer war. War er höher, war es trotz vereinbarter Vertragsstrafe möglich, den Schaden in voller Höhe geltend zu machen.
Weiter zum Beitrag kommentieren Februar 19th, 2007