Nachträgliches Wahr-Werden einer kreditschädigenden Äußerung unbeachtlich!

Der OGH hat entschieden, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer kreditschädigenden Äußerung dann besteht, wenn diese Äußerung zum Zeitpunkt ihrer Verbreitung unwahr ist. Darauf, ob diese Äußerung irgendwann später wahr wird, kommt es nicht an.

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