Gewinnzusage ist einklagbar
“Gratulation zum Hauptpreis!” oder “Unter allen Einsendungen sind Sie als Gewinner ermittelt worden”, auch Ihnen sind solche oder ähnliche Schreiben sicherlich schon zugegangen. Man muss sich zur Gewinnübergabe “nur” für eine Sonderfahrt anmelden.
Weiter zum Beitrag November 13th, 2006