Kontrollpflicht des Gästebuch-Betreibers

Den Betreiber eines online-Gästebuches trifft keine allgemeine Überwachungspflicht der eingestellten Beiträge. Wurde er aber von einer Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt, trifft ihn eine besondere Kontrollpflicht, ob die Beträge erneute Äußerungen der beanstandeten Art enthalten.

Weiter zum Beitrag kommentieren März 5th, 2007