Unternehmensrecht neu: Bürgschaft eines Unternehmers

Ein Vollkaufmann konnte vor In-Kraft-Treten des Unternehmensgesetzesbuches (UGB) eine Bürgschaft in jeder Form - auch mündlich, per Fax oder per E-Mail - eingehen, er haftete dann als Bürge und Zahler. Der Gläubiger konnte die Zahlung direkt vom Vollkaufmann als Bürgen verlangen, ohne seinen Schuldner vorher mahnen zu müssen.

Weiter zum Beitrag kommentieren März 12th, 2007