Patentierbarkeit einer Auswahlerfindung
Im Patentrecht gilt der Grundsatz, dass der Allgemeinfall den Spezialfall, das Allgemeine das Besondere nie vorweg nimmt. Die Offenbarung eines allgemeinen Begriffes kann einem speziellen Begriff daher grundsätzlich nicht die Neuheit nehmen. Es kann daher eine sogenannte Auswahlerfindung vorliegen, die aus einem größeren Bereich einen bestimmten Teilbereich herausgreift, dessen besondere Eigenschaften vorher nicht bekannt waren.
Weiter zum Beitrag kommentieren Januar 9th, 2007